Fraport schließt vierjähriges Entgeltabkommen mit Fluggesellschaften am Frankfurt Airport

Klarheit bei Entwicklung der Flughafenentgelte bis 2028 / Planungssicherheit schafft Airlines Fundament für Wachstum in Frankfurt

Fraport hat Verhandlungen mit den in Frankfurt ansässigen Fluggesellschaften über die weitere Entwicklung der Flughafenentgelte nach §19b LuftVG erfolgreich abgeschlossen. Die einvernehmlich erzielte Vereinbarung regelt, welche Flughafenentgelte für die Nutzung des Flughafens Frankfurt in den nächsten vier Jahren anfallen.

„Mit Blick auf die schwierigen Rahmenbedingungen durch hohe staatliche Standortkosten ist die erzielte Entgeltvereinbarung ein großer Erfolg. Gemeinsam mit unseren Airline-Kunden haben wir eine zukunftsgerechte Entwicklung der Flughafenentgelte über die nächsten vier Jahre erarbeitet. Damit ermöglichen wir eine hohe Planungssicherheit und setzen wichtige Wachstumsimpulse für den Flughafen Frankfurt“, sagt Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG.

Für 2025 werden die Flughafenentgelte durchschnittlich um 5,7 Prozent steigen. Für diese ab dem 1.1.2025 geltende Entgeltanpassung ist heute auch die Genehmigung durch die zuständige Behörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, eingegangen. In den Jahren 2026 bis einschließlich 2028 fallen die Entgeltanpassungen von Jahr zu Jahr geringer aus. Im Durchschnitt wird der Anstieg in den nächsten vier Jahren bei knapp vier Prozent pro Jahr liegen.

Die seitens des Flughafenbetreibers erhobenen Flughafenentgelte dienen der Refinanzierung der Flughafeninfrastruktur, die Fluggesellschaften und ihren Passagieren zur Verfügung gestellt wird. Weitere Hintergrundinformationen zum Thema sind hier zusammengestellt.

Flughafenetgelte nach § 19b LuftVG

Entgelte für zentrale Bodenverkehrsdient Infrastruktureinrichtungen:

Pressekontakt

Christian Engel

Themenmanager Wirtschaft und Finanzen

c.engel2@fraport.de +49 69 690-30713
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