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Nach der Terminalräumung am heutigen Dienstag ist der Betrieb am Flughafen Frankfurt wieder angelaufen. Am Mittag hatten die Sicherheitsbehörden die Flugsteige A und Z in Terminal 1 für gut zwei Stunden räumen lassen. Ausgelöst wurde die Räumung durch ein individuelles Fehlverhalten einer Luftsicherheitsassistentin der Fraport AG. Fraport steht im engen Kontakt mit den Behörden, um den Sachverhalt gemeinschaftlich vollständig aufzuklären. Der geordnete Ablauf der Räumung hat aber auch gezeigt, dass die Sicherheitsmechanismen am Flughafen funktionieren.
„Die Sicherheit unserer Gäste hat am Flughafen Frankfurt oberste Priorität. Wir bitten alle Passagiere und Kunden, die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedanken uns für das ruhige und besonnene Verhalten“, sagte Anke Giesen, Vorstand Operations der Fraport AG. Mehr als 100 Mitarbeiter des Flughafenbetreibers waren während der Sicherheitslage im Einsatz, zum Teil mit Megafonen, um die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei bei ihrer Arbeit zu unterstützen. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Passagier- und Gepäckkontrollen haben eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. Wir werden den Vorfall nun in Einzelgesprächen mit der Beschäftigten und in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden aufarbeiten“, so Giesen abschließend.
Hintergrund: Die Luftsicherheit in Deutschland liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) und am Flughafen Frankfurt wird diese Verantwortung durch die Bundespolizei wahrgenommen. Die Behörden legen diesbezüglich konkrete Vorgaben für die Art der Kontrollmaßnahmen und die dabei eingesetzten Geräte fest. Auf dieser Basis schreiben die Behörden die Kontrollen der Passagiere am Markt für Sicherheitsdienstleistungen aus. Die Beschäftigten der Firmen, welche aus diesen Ausschreibungen erfolgreich hervorgehen, müssen die behördlichen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen. Hierzu durchlaufen sie eine Schulung durch den Arbeitgeber und auf dessen Kosten, wobei Inhalte, Schulungsunterlagen und -software sowie Übungsgeräte von den Behörden vorgeschrieben beziehungsweise abgenommen werden und auch die abschließende Prüfung vor Vertretern der Bundespolizei abgelegt werden muss.
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