Glossar
Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Es gibt zwei Betriebsrichtungen:
- Wind aus Ost: BR07 (entspr. 70° Kompasskurs) beziehungsweise „Ostbetrieb“, Flugrichtung von West nach Ost
- Wind aus West: BR25 (entspr. 250° Kompasskurs) beziehungsweise „Westbetrieb“, Flugrichtung von Ost nach West
Flugzeuge können nicht schienenartig genau fliegen. Toleranzen, flugzeugtypische Unterschiede und meteorologische Einflüsse können zu hinzunehmenden Abweichungen von den Sollkursen führen. Flugerwartungsgebiete sind gemäß internationalen Richtlinien festgelegte Korridore um eine Flugroute. Von diesen Korridoren darf nur aus Sicherheitsgründen, wie beispielsweise zum Umfliegen eines Schlechtwettergebietes und auf Anweisung der Flugsicherung abgewichen werden.
Von 1998 bis 2000 fand über 18 Monate lang eine unabhängige und ergebnisoffene Diskussion darüber statt, inwieweit die Flughafenerweiterung notwendig und tolerierbar ist. Das Ergebnis: Ein Mediationspaket mit Empfehlungen, welches Ansprüche, Erwartungen und Anforderungen betroffener Interessengruppen koordinieren sollte.
Zwischen 23 und 5 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Weitere Informationen sowie Ausnahmeregelungen finden Sie unter „
Mit den Planergänzungsbeschlüssen aus den Jahren 2013 und 2014 legte das Hessische Verkehrsministerium die Gebiete um den Flughafen Frankfurt fest, die von Wirbelschleppenrisiken betroffen sind und ordnete entsprechende Schutzvorkehrungen an. Diese setzt die Fraport AG seitdem mit dem Dachsicherungsprogramm um.
Es gibt zwei Arten von Schallschutz:
- Aktiver Schallschutz betrifft alle lärmmindernden oder -verlagernden Maßnahmen, die im Flugverkehr selbst zum Tragen kommen.
- Passiver Schallschutz bezeichnet verschiedene Programme, die einen baulichen Schallschutz an Eigenheimen oder eine Kostenübernahme für Betroffene ermöglichen.