Die luftfahrzeugspezifischen Lärmdaten der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen auf dem Stand von 2008 (AzB-08) wurden bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung der AzB-08 erhoben. Seither in Betrieb genommene, neuere Flugzeugmuster sind bei dieser Fluglärmberechnung kapazitiv vergleichbaren, älteren Mustern akustisch gleichgestellt.
Da die neuen Muster (Airbus A380, Boeing B787, A320neo, A350 und weitere) jedoch teils erheblich geringere Schallimmissionen aufweisen als ihre Vorgängermodelle, führt Fraport seit 2017 jeweils zusätzliche Fluglärmberechnungen durch, bei denen Bewegungen moderner Flugzeugmuster entsprechend der Schallimmissionsdaten modifizierten Flugzeuggruppen zugeordnet werden.
Die Vorgehensweise bei der Berechnung mit Lärmminderungen entspricht der, die auch bei den Monitoring-Berechnungen zur sogenannten Lärmobergrenze zur Anwendung kommen. Einzelheiten hierzu enthält der