Fluglärmkonturen

Fraport berichtet dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) regelmäßig über die Entwicklung des Fluglärms im Flughafenumfeld. Neben Fluglärmmessungen führt Fraport hierzu auch Fluglärmberechnungen durch. Im Gegensatz zu Messungen, die nur Auskunft über die Fluglärmbelastung im direkten Umfeld der jeweiligen Messstelle geben, ermöglichen diese Berechnungen eine flächenhafte Darstellung der Fluglärmsituation im ausgewerteten Zeitraum.

Sehen Sie sich die Tag- und Nacht-Fluglärmkonturen auf unserer interaktiven Karte FRA.Map an.

Berechnungsgrundlage  

Die Fluglärmberechnungen basieren auf den in Deutschland eingeführten und zuletzt 2008 aktualisierten Regelwerken „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ und „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)“ und beziehen sich auf den Zeitraum der verkehrsreichsten sechs Monate des jeweils betrachteten Jahres – am Flughafen Frankfurt sind dies in der Regel die Monate Mai bis Oktober.  

Die luftfahrzeugspezifischen Lärmdaten der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen auf dem Stand von 2008 (AzB-08) wurden bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung der AzB-08 erhoben. Seither in Betrieb genommene, neuere Flugzeugmuster sind bei dieser Fluglärmberechnung kapazitiv vergleichbaren, älteren Mustern akustisch gleichgestellt.  

Da die neuen Muster (Airbus A380, Boeing B787, A320neo, A350 und weitere) jedoch teils erheblich geringere Schallimmissionen aufweisen als ihre Vorgängermodelle, führt Fraport seit 2017 jeweils zusätzliche Fluglärmberechnungen durch, bei denen Bewegungen moderner Flugzeugmuster entsprechend der Schallimmissionsdaten modifizierten Flugzeuggruppen zugeordnet werden.  

Die Vorgehensweise bei der Berechnung mit Lärmminderungen entspricht der, die auch bei den Monitoring-Berechnungen zur sogenannten Lärmobergrenze zur Anwendung kommen. Einzelheiten hierzu enthält der Monitoring-Bericht zur Lärmobergrenze, den das HMWVW bereitstellt.