Für eine Minderung des Fluglärms während des Anflugs sorgen verschiedene
Flugrouten
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entwickelt Anflugrouten grundsätzlich nach denselben Kriterien wie Abflugrouten.
Hierbei gibt es jedoch den Unterschied, dass die Verkehrslenkung der Anflüge ausschließlich der DFS obliegt. Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) ermächtigt Fluglotsinnen und Fluglotsen, den Flugverlauf – insbesondere den Flugweg und die Flughöhe – individuell festzulegen. Mittels Radar und unter Wahrung vorgeschriebener Sicherheitsabstände führt die Fluglotsin oder der Fluglotse anfliegende Flugzeuge aus den verschiedenen Richtungen und Flughöhen über die Eindrehbereiche in den Nahverkehrsbereich des Airports. Von dort aus folgen Flugzeuge den Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme (ILS) zum so genannten Endanflug (Final Approach).
Es kann vorkommen, dass Flugverläufe deutlich von den Ideallinien einer Route abweichen und außerhalb der Eindrehbereiche stattfinden. Das liegt daran, dass Fluglotsinnen und Fluglotsen Anflüge gemäß den aktuellen Erfordernissen der jeweiligen Luftverkehrslage einzeln führen. Die Ausdehnung der Haupteindrehbereiche nach Osten und Westen ist bei hohem Verkehrsaufkommen größer als bei geringem. Außerhalb der Haupteindrehbereiche sind Eindrehbereiche zu den jeweiligen Gegenanfluglinien definiert. Die Nutzungsintensität dieser äußeren Eindrehbereiche ist ebenfalls abhängig vom Verkehrsaufkommen.
Abflüge erfolgen auf den sogenannten Instrumenten-Abflugstrecken, die die DFS unter beratender Einbeziehung der Fluglärmkommission plant.
Die Genehmigung erteilt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Wesentlich sind hierbei die Vorgaben Sicherheit, praktische Anwendbarkeit durch Pilotinnen und Piloten sowie Flugsicherung und Lärmminderung.
Für eine Minderung des Fluglärms während des Abflugs sorgen verschiedene
Pilotinnen und Piloten handeln vorschriftsgemäß, solang sie ihr Flugzeug innerhalb des jeweiligen Streckenkorridors oder Toleranzgebiets über eine Strecke führen. Der Streckenkorridor wird gemäß Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation festgelegt. Bei nachweislich unbegründetem Verlassen des Korridors erwartet den verantwortlichen Flugzeugführenden grundsätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dessen Einleitung die DFS beim BAF beantragt. In sicherheitsrelevanten Lagen, wie zum Beispiel bei Gewitter, sind Abweichungen von der Lärmminderungsstrecke erforderlich und deshalb zulässig. Pilotinnen und Piloten können ab einer bestimmten Flughöhe die Abflugstrecke verlassen, wenn sie eine entsprechende Anfrage bei der DFS gestellt haben.