Fragen, Lob, Kritik und Anregungen:
*20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 50 Cent aus dem Mobilfunknetz
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Am Flughafen Frankfurt musste am Dienstag, den 13. August die Flugzeugabfertigung wegen starker Gewitter zeitweise eingestellt werden, was den Flugbetrieb stark verzögerte. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) genehmigte daraufhin mehrere Starts, von denen 31 zwischen 23 und 0 Uhr erfolgten. Wegen der Verzögerungen mussten auch drei Flugzeuge am Flughafen Frankfurt verspätet, zwischen 23 und 0 Uhr, landen.
Aufgrund des Nachtflugverbots sind am Flughafen Frankfurt zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig. Verspätete Flugzeuge, die ursprünglich vor 23 Uhr ankommen sollte, dürfen bis 0 Uhr landen. Diese Ausnahme gilt allerdings nur, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Gestaltung des Flugplans ergibt. Auch verspätete Starts sind bis 0 Uhr möglich, dafür muss jedoch eine gesonderte Genehmigung vorliegen. Dabei ist entscheidend, dass die jeweilige Fluggesellschaft keinen Einfluss auf die Gründe für die Verspätung hat.
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