Fragen, Lob, Kritik und Anregungen:
*20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 50 Cent aus dem Mobilfunknetz
Fluglärm und Maßnahmenprogramme:
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Am Frankfurter Flughafen musste am 16. August die Flugzeugabfertigung wegen starker Gewitter zeitweise eingestellt werden, was den Flugbetrieb stark verzögerte. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) genehmigte daraufhin mehrere Starts, von denen 37 zwischen 23 und 0 Uhr erfolgten.
Wegen der wetterbedingten Verzögerungen mussten auch 25 Flugzeuge auf den Flughafen Frankfurt verspätet, zwischen 23 und 0 Uhr, landen. Ergänzende Informationen können Sie in der Pressemitteilung des HMWEVW unter dem unten stehenden Link lesen.
Durch das Nachtflugverbot sind am Flughafen Frankfurt in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig. Verspätete Landungen und Starts sind im Ausnahmefall zum Beispiel möglich, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Die örtliche Luftaufsichtsstelle kann auch eine Genehmigung zum verspäteten Start erteilen, wenn die Gründe außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen.
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