Fragen, Lob, Kritik und Anregungen:
*20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 50 Cent aus dem Mobilfunknetz
Fluglärm und Maßnahmenprogramme:
Medizinische Anfragen:
Aufgrund starker Einschränkungen von Luftraumkapazitäten genehmigte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 63 verspätete Starts.
Starke Unwetterlagen und technische Einschränkungen in Flugsicherungssystemen sowie Luftraumsperrungen, die mit der NATO-Großübung Air Defender 23 einhergehen, hatten deutliche Auswirkungen auf die Luftverkehrskontrolle. Die Bodenabfertigung musste unwetterbedingt zeitweise eingestellt werden. Verzögerungen im Betriebsablauf waren die Folge.
Durch das Nachtflugverbot sind am Flughafen Frankfurt in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig. Verspätete Landungen und Starts sind im Ausnahmefall zum Beispiel möglich, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Die örtliche Luftaufsichtsstelle kann auch eine Genehmigung zum verspäteten Start erteilen, wenn die Gründe außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen.
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