Arbeits- und Gesundheitsschutz

“Die Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in alle Arbeitsprozesse war, ist und bleibt eine wesentliche Aufgabe der Unternehmen im Konzern, des Managements und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Aufgabe, die nicht nur persönliches Leid durch Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen verhindert, sondern auch nachweislich zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beiträgt. Insbesondere sind Führungskräfte gefragt, die sicheres und gesundes Handeln prägen und vorleben müssen. Dem gleichgestellt ist die Wahrnehmung der Eigenverantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz durch jeden Einzelnen ein wichtiger Erfolgsfaktor.”

Julia Kranenberg, Vorständin Personal und Arbeitsdirektorin

 

 

Konzernarbeitsschutz

Die konsequente Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen zentrales Handlungsfeld der Fraport AG und ihrer Konzernunternehmen.

Die Sicherstellung der erforderlichen Aufbau- und Ablauforganisation sowie der notwendigen Rahmenbedingungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz tragen zu wirtschaftlichen Arbeitsprozessen bei und fördern zugleich Motivation, Arbeitszufriedenheit und die Identifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Unternehmen.

Vorstand und Konzernbetriebsrat der Fraport AG unterstützen und fördern die damit verbundenen präventiv wirksamen Strategien und Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der gemeinsamen Zielsetzung, Nachteile für die Beschäftigten und Kosten durch Unfälle und gesundheitliche Belastungen zu vermeiden.

Ein ganzheitlicher, integrierter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Gesamtverantwortung.

Für den Fraport-Konzern bildet die in der Grundsatzerklärung formulierte Arbeitsschutzpolitik sowie deren Leitsätze und Ziele die gemeinsame Basis, auf der der ganzheitliche Arbeits- und Gesundheitsschutz aufbaut. => Link zur Grundsatzerklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Grundsatzerklärung sowie weiterführende Informationen sind Bestandteil des Arbeitsschutzmanagementsystems des Fraport-Konzerns. Das Arbeitsschutzmanagementsystem dient der Unterstützung zur Erreichung der Ziele.

Unsere Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik basiert auf folgenden Vorgaben:

„Die Beschäftigten des Konzerns sind durch präventive Maßnahmen vor Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten zu schützen.“

Arbeitssicherheit und Gesundheit sind wesentliche Handlungsfelder unserer Nachhaltigkeitsstrategie im Konzern. Das Management trägt damit eine hohe Verantwortung, Beschäftigte in den Prozess zur Verbesserung von „Arbeitssicherheit und Gesundheit“ einzubeziehen.

Ziel ist sowohl die Reduzierung von unsicheren Bedingungen, Handlungen, Unfällen und beruflich bedingten Erkrankungen als auch die Stärkung des gesundheitsrelevanten Bewusstseins, Verhaltens und darüber hinaus die Verbesserung des sozialen Umfelds. Dabei sollen nicht nur die eigenen Beschäftigten angesprochen werden, sondern auch unsere Vertragspartner.

Die Ziele sind abgeleitet aus der Grundsatzerklärung und den dazugehörigen Leitsätzen. Im Konzern wird das gemeinsam getragene Zielbild  „Wir wollen die Arbeitsunfälle kontinuierlich reduzieren“  verfolgt. Hierfür soll bis zum Jahr 2025

- der LTIF-Wert (Konzern – vollkonsolidiert) um ca. 10% auf 22,5 und

- der TPQ-Wert (Konzern – vollkonsolidiert) um ca. 10% auf 23,5 gesenkt werden.

Zur Erreichung soll(en):

- Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation implementiert sein.

- Führungskräfte im Rahmen einer Pflichtenübertragung geschult werden.

- Gefährdungsbeurteilungen nachhaltig umgesetzt werden.

- Alle Mitarbeitenden über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden.

- Präventive Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der krankheits- und unfallbedingten Fehlzeiten und alternsgerechter Arbeitsplatzgestaltung definiert und umgesetzt werden.

Baustellensicherheit Arbeitsschutz auf dem Bau bezieht sich auf Maßnahmen und Vorkehrungen, die im Rahmen der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Bauwerken und Baustellen getroffen werden, um die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Personen zu gewährleisten. Diese sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dienen dazu, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern.

Baulicher Arbeitsschutz: Die Belange des baulichen Arbeitsschutzes sind bei der Planung von Bauvorhaben zu berücksichtigen, wenn für die spätere Nutzung die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgesehen bzw. dieses nicht auszuschließen ist. Je früher die gesetzlichen Forderungen in die Planung einbezogen werden, desto besser und vielfach auch wirtschaftlich günstiger können sie umgesetzt werden.

Die Strahlenschutz- und Gefahrgutbeauftragten beraten den Arbeitgeber, den Betriebsrat und die Mitarbeitenden zu Fragen des Gefahrgut- und Strahlenschutzrechts. Sie überwachen alle strahlenschutz- und gefahrgutrelevanten Vorgänge im Unternehmen und sind berichtspflichtig gegenüber Vorstand und den jeweiligen Aufsichtsbehörden.

Gefahrstoffe  sind Substanzen oder Produkte, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften ein potenzielles Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder die Umwelt darstellen. Sie können bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung oder Transport zu Schäden führen. Um die Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, sind die Bewertung der Risiken, die mit einem bestimmten Gefahrstoff verbunden sind, und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen erforderlich.

Strahlenschutz  bezieht sich auf Maßnahmen und Verfahren, die darauf abzielen, Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen. Ionisierende Strahlung umfasst Röntgenstrahlen, Gammastrahlen sowie Partikelstrahlung wie Alpha- und Beta-Teilchen, die in der Lage sind, Atome und Moleküle in der Materie zu ionisieren, was zu chemischen Veränderungen und Schäden führen kann.

Gefahrgut  ist ein Begriff, der sich auf gefährliche Güter oder gefährliche Stoffe bezieht. Dabei handelt es sich um Materialien oder Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umwelt darstellen können. Der Umgang mit und der Transport von Gefahrgütern sind streng reguliert, um Unfälle zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten.

Gefahrgut

 

Gefahrgutkennung

 

Gefahrstoffe

 

Strahlenschutz

 

Strahlenschutz

 

Dipl. Ing. Joachim Fischer

Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit Leiter Arbeitsschutz und Strahlenschutzbevollmächtigter

j.fischer@fraport.de +49 069 690-70415
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