Mitmachen können alle Beschäftigten mit Flughafen-Ausweis des Frankfurter Flughafens, also alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraport AG, der Fraport-Konzerngesellschaften, der Luftverkehrsgesellschaften und deren Stadtbüros.
Ebenso wie Bundespolizei, Zoll und DFS sind auch die Beschäftigten der zahlreichen Speditionen, Konzessionäre sowie aller Firmen am Standort Flughafen herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Auch Ihre Angehörigen und Freunde können Sie zum Lauf anmelden. Das Mindestalter für alle Läuferinnen und Läufer beträgt 18 Jahre.Willkommen sind auch Lauf-Neulinge und (Nordic) Walker, allerdings bitte ohne Sticks.
Aus organisatorischen Gründen ist die Anmeldung zum Fraport-Lauf verbindlich. Unser Online-Portal steht Ihnen im Anmeldezeitraum zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Der Betrag wird mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte auf Grund fehlender Deckung Rückbuchungskosten entstehen, werden diese in Rechnung gestellt.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die Rückerstattung der Teilnahmegebühr aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen ist.
Die Teilnahmegebühren sind Teil der Spende anlässlich des Fraport-Laufes an karitative Einrichtungen. Ihre Teilnahmeunterlagen sowie alle nötigen Informationen gehen Ihnen nach der erfolgreichen Lastschrift spätestens eine Woche vor der Veranstaltung per Post an die angegebene Adresse zu.
Mit der Anmeldung zum Lauf erklären die Teilnehmenden, dass sie ausreichend trainiert und körperlich gesund sind. Sollten am Veranstaltungstag Erkältungssymptome o. ä. auftreten, bitten wir Sie nicht am Lauf teilzunehmen!
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer stimmen zu, dass im Zusammenhang mit dem Fraport-Lauf gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche veröffentlicht werden können.
Eine Versicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art.
Die Teilnahme am Fraport-Lauf erfolgt auf eigene Gefahr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Lauf zu verzögern, zu verschieben oder abzusagen im Falle von widrigen Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben oder höherer Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Aufständen oder Revolutionen, Streiks Dritter, Personalmangel oder Arbeitsschwierigkeiten, einem öffentlichen Gesundheitsnotstand, einer Epidemie oder Pandemie, eine gerichtliche oder staatliche Anordnung oder ein von staatlichen oder lokalen Behörden ausgerufener Notstand, der die Durchführung des Laufs und/oder der zugehörigen Laufserie ausdrücklich verbietet, oder jeder andere Grund, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle oder Vorhersehbarkeit einer Partei liegt.
Änderungen der Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter vor.