Nein. Es wird nur dann ein Punktekonto eröffnet, wenn Fahrerin oder Fahrer einen Regelverstoß begangen haben, der zu Punkten führt.
FAQ: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Vorfeld-Punktekatalog
Mehr Sicherheit auf dem Vorfeld: Das ist das Ziel des Punktekatalogs, der seit Januar 2018 am Frankfurter Flughafen gilt. Er entspricht den Vorgaben von EASA und des hessischen Verkehrsministeriums (HMWEVL). Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Punktekatalog.
Betroffene erhalten ein Informationsschreiben an die Dienstadresse, das sie über die beabsichtigte Punktevergabe informiert.
Durch die freiwillige Teilnahme (bis zu einem Stand von fünf Punkten) an einem Verkehrsverhaltensseminar, können betroffene Personen einmalig zwei Punkte von ihrem aktiven Punktekonto abbauen. Ist die Teilnahme an einem Verhaltensseminar verpflichtend (bei einem Stand von sechs oder sieben Punkten), verringert das den Punktestand um einen Punkt.
Ist der Punktestand auf null reduziert, wird das Konto gelöscht. Fallen zu einem späteren Zeitpunkt wieder Punkte an, kann bis zu einem Punktestand von fünf Punkten erneut das Seminar absolviert werden.
Das kommt auf die Höhe des Punktestands an.
Bei ein oder zwei Punkten: Wer ein freiwilliges „Seminar zum sicheren Verhalten auf den Flugbetriebsflächen“ besucht, reduziert seinen Punktestand auf Null. Es ist aber nur einmal möglich, auf diese Weise den Punktestand zu verringern. Allerdings: Sinkt der Punktestand auf Null, wird das Konto gelöscht. Wenn Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt erneut Punkte sammeln und ein neues Konto eröffnen, können sie erneut am freiwilligen Seminar teilnehmen.
Bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten: Der Punktestand wird auf null reduziert, wenn Betroffene innerhalb von zwölf Monaten nach dem letzten Verstoß keine weiteren Punkte erhalten.
Bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten: Der Punktestand wird auf null reduziert, wenn Betroffene innerhalb von 24 Monaten nach dem letzten Verstoß keine weiteren Punkte erhalten haben.
Bei einem Punktestand von acht oder mehr Punkten: Der Punktestand wird nach Absolvieren des „Seminars zur Wiedererlangung der Fahr- bzw. Zutrittsberechtigung“ und Ablauf des vierwöchigen Fahr- bzw. Zutrittsverbots auf null reduziert.
Das Punktekonto wird vollständig gelöscht, wenn es null Punkte aufweist.
Die Maßnahmen hängen vom aktuellen Punktestand und der damit verbundenen Verwarnungsstufe ab.
In der ersten Verwarnungsstufe (1 bis 5 Punkte) ergreift der Flughafenbetreiber keine weiteren Maßnahmen. Die am Straßenverkehr Beteiligten haben aber die Möglichkeit, freiwillig am „Seminar zum sicheren Verhalten auf den Flugbetriebsflächen“ teilzunehmen.
In der zweiten Verwarnungsstufe (6 bis 7 Punkte) sind die Betroffenen verpflichtet, am „Seminar zum sicheren Verhalten auf den Flugbetriebsflächen“ teilzunehmen. Bleiben sie dem Seminar fern, erhalten sie einen weiteren Punkt auf ihrem Punktekonto.
Erreichen Betroffene acht Punkte, entzieht ihnen der Flughafenbetreiber die Fahrberechtigung (bei Personen mit einer Vorfeld- bzw. Rollfeldfahrberechtigung „F“/„R“) für die Dauer von vier Wochen entzogen. Personen ohne eine Vorfeld- bzw. Rollfeldfahrberechtigung wird die Zutrittsberechtigung zu den Flugbetriebsflächen für vier Wochen entzogen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Ihnen vorgeworfene Verstoß gegen die Verkehrs- und Zulassungsregeln nicht gerechtfertigt ist, können Sie schriftlich zu dem erfassten Regelverstoß Stellung nehmen. Das ist innerhalb von 14 Tagen möglich, nachdem der Regelverstoß und die beabsichtigte Punktevergabe bekannt gegeben worden sind. Die Stellungnahme ist zu richten an: Fraport AG – Punkteverwaltung 60547 Frankfurt am Main.
Die Punkteverwaltung wird die beabsichtigte Punktevergabe auf Basis der Stellungnahme erneut bewerten und ihre Entscheidung schriftlich an die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer übermitteln.
Gegen diese Entscheidung der Punkteverwaltung können Sie schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu richten an: Fraport AG – Punkteverwaltung, 60547 Frankfurt am Main. Sie erreichen die Punkteverwaltung auch per E-Mail unter
Über den Widerspruch entscheidet final ein Widerspruchsausschuss.
Der Arbeitgeber wird nach der tatsächlichen Punktevergabe schriftlich informiert. Der Arbeitgeber wird darüber hinaus auch über die getroffenen Maßnahmen schriftlich informiert.
Sie müssen Ihren Flughafenausweis innerhalb von drei Monaten im Servicecenter Flughafenausweise eintauschen. Wir empfehlen Ihnen, dies mit ihrem Vorgesetzten abzustimmen.
Im Falle eines Fahrverbots erhalten Sie einen Flughafenausweis mit der gleichen Zugangsberechtigung, jedoch ohne die entsprechende Fahrberechtigung „F“ oder „R“.
Im Falle eines Zutrittsverbots müssen Sie Ihren Flughafenausweis (Zugangsberechtigung „rot“ oder „gelb“) in einen Flughafenausweis mit der Zugangsberechtigung „blau“ oder „grün“ tauschen. Versäumen Sie dies, wird Ihr Ausweis nach Ablauf von drei Monaten automatisch gesperrt.
Bevor Sie Ihre Fahr- bzw. Zutrittsberechtigung zurückerhalten können, müssen Sie das „Seminar zur Wiedererlangung der Fahr- bzw. Zutrittsberechtigung“ absolvieren. Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Sie für das Seminar anmeldet oder Sie dies selbstständig tun müssen.
Nach Ablauf des vierwöchigen Fahr- bzw. Zutrittsverbots können Sie im Servicecenter Flughafenausweise Ihren aktuellen Flughafenausweis gegen einen solchen mit Ihren bisherigen Berechtigungen zurücktauschen.
Sollte Ihnen aufgrund eines besonders schweren Vergehens ein temporäres Fahrverbot erteilt worden sein, so brauchen Sie Ihren Flughafenausweis für diesen Zeitraum nicht zu tauschen. Allerdings sind Sie verpflichtet, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.
Eine Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen FBO (Flughafenbenutzungsordnung), VO (Verkehrsordnung) und
Das Punktekonto kann nur von der Punkteverwaltung der Fraport AG eingesehen werden.
Alle am Straßenverkehr teilnehmenden Personen können bis zu zweimal im Jahr Auskunft über ihren aktuellen Punktestand beantragen. Eine solche Auskunftsanfrage ist schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Ausweis-ID-Nummer zu richten an: Fraport AG – Punkteverwaltung, 60547 Frankfurt am Main. Sie erreichen die Punkteverwaltung auch per E-Mail unter
In der gültigen Verkehrsordnung (VO), Punkt 10. Maßnahmen bei Verletzung der Verkehrsordnung.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie für das Seminar anmeldet oder Sie sich eigenständig um einen Termin kümmern müssen.
Das Seminar „Sicheres Verhalten in den Flughafenbereichen“ wird bei der Fahrerausbildung der Fraport AG, Gebäude 501, Eingang C, Ebene 2, durchgeführt.
Das Seminar findet von 7:30 bis 14:30 Uhr statt.
Preis pro Teilnehmenden: 107 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Die Fraport AG wird die Rechnung an die Anmelderin bzw. den Anmelden schicken. Etwaige Kostenübernahmen oder Kostenbeteiligungen unterliegen den jeweiligen Regelungen der Unternehmen.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie für das Seminar anmeldet oder Sie sich selber um einen Termin kümmern müssen.
Das Seminar „Wiedererlangung der Fahr- bzw. Zutrittsberechtigung“ wird bei der Fahrerausbildung der Fraport AG, Gebäude 501, Eingang C, Ebene 2, durchgeführt.
Das Seminar findet von 7:30 bis 14:30 Uhr statt.
Preis pro Teilnehmenden: 768,56 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Die Fraport AG wird die Rechnung an die/den Anmelder/in schicken.
Nein. Alle Beschäftigten haben nur ein Punktekonto, unabhängig davon, für wie viele Unternehmen sie am Flughafen tätig sind.
Die Information über die Punktevergabe wird in diesem Fall an das Unternehmen geschickt, für welches die/der Beschäftigte tätig war, als der Verstoß begangen wurde.
Sollten Sie acht Punkte erreichen, erfolgt die Maßnahme – Entzug der Fahrerlaubnis oder Zugangsberechtigung zu den Flugbetriebsflächen – auf Basis des primären Flughafenausweises. Die Verkehrsteilnehmerin oder der Verkehrsteilnehmer muss seine Ausweise entsprechend im Servicecenter Flughafenausweise getauscht werden. In diesem Fall werden alle Arbeitgeber, für die die oder der Beschäftigte am Flughafen tätig ist, über diese Maßnahme informiert. Dieses gilt auch für den Fall, dass sie oder er einen Verstoß begangen hat, der zu einem sofortigen Entzug der Fahr- bzw. Zutrittsberechtigung zu den Flugbetriebsflächen führt.