Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens prägen mit ihrem Wissen und Engagement maßgeblich die Wahrnehmung des Unternehmens durch unsere Kunden und tragen so zum Unternehmenserfolg bei. Fraport bietet daher seinen Beschäftigten ein Arbeitsumfeld, das Leistung belohnt, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bietet und die Beschäftigten am Unternehmenserfolg beteiligt. Ein wichtiger Bestandteil unseres leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungssystems ist auch das Mitarbeiteraktienprogramm. Bei diesem können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich individuell entscheiden, ob sie anstelle einer Geldleistung Aktien der Fraport AG zu vergünstigten Konditionen erwerben. Das Mitarbeiteraktienprogramm steht auch Beschäftigten von verschiedenen Fraport-Mehrheitsbeteiligungen in Deutschland offen, die sich zur Teilnahme an diesem Programm entschieden haben.
Seit 2001 wurden hierbei insgesamt über 1,6 Millionen Aktien mit einem Nennwert von je 10,00 € an die Beschäftigten ausgegeben. Die Beschäftigten der Fraport AG konnten im aktuellen Jahr alternativ zur Geldleistung (Zuwendung in Höhe von 300,00 € brutto) das Aktienmodell (Zuwendung im Wert von bis zu 360,00 € in Form von Fraport-Aktien) wählen. Die Beschäftigten der teilnehmenden Tochterunternehmen konnten - je nach Unternehmen - ebenfalls Aktien im Gegenwert von bis zu 360,00 € wählen.
Für die Durchführung des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat der Vorstand der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (ISIN DE0005773303) beschlossen, eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche werden bis zu 75.000 eigene Aktien (das entspricht etwa 0,081 Prozent des Grundkapitals) erworben.
Der Aktienrückkauf erfolgt gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Er dient ausschließlich dazu, die Verpflichtungen aus dem Belegschaftsaktienprogramm der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide zu erfüllen. Der Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt bis zu 4,0 Mio. EUR.
Der Aktienrückkauf beginnt am 04. Juni 2024 und wird bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein. Er erfolgt durch einen unabhängigen Finanzdienstleister und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Der Finanzdienstleister ist insbesondere verpflichtet, den Aktienrückkauf wie folgt auszuführen:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Es werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz erworben, auf dem der Kauf erfolgt. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in dem Monat vor dem Monat, in dem die Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms erfolgt ist, d.h. auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im April 2024.