Gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen

Verträge mit Fraport: So können Sie bei uns einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen oder Gestattungen erhalten.

Am Flughafen Frankfurt gibt es viele Möglichkeiten, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme einer dauerhaften gewerblichen Tätigkeit ist eine mit der Fraport AG geschlossene, gültige Vertragsgrundlage.

Dabei gilt es die folgenden vertraglichen Grundlagen zu unterscheiden:

  • Sie sind im Bereich der Bodenabfertigung tätig: Gestattungsvertrag auf Grundlage der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV)
  • Sie möchten in den Terminals einen Schalter anmieten und diesen zum Verkauf von touristischen Leistungen nutzen.
  • Sie arbeiten im Auftrag der Fraport AG oder einer Behörde.

Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) geschlossen werden.

Wir weisen darauf hin, dass der alleinige Abschluss eines Mietvertrages mit der Fraport AG noch nicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt.

Die Gestattung wird immer für die Dauer Ihrer gewerblichen Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ausgestellt, längstens aber für fünf Jahre. Sollten Sie länger als fünf Jahre am Flughafen Frankfurt tätig sein, müssen Sie Ihren Gestattungsvertrag rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre verlängern. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.

Die beiden Gestattungs-Formulare  (Fragebogen zur Gewerbliche Betätigung und dessen Anlage) füllen Sie bitte vollständig aus und lassen uns diese mit allen geforderten Unterlagen per E-Mail oder postalisch zukommen.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 3 BADV ohne Einschränkungen für Personen- und Sachschäden
  • Kopie Ihres Handelsregisterauszuges oder Gewerbescheins
  • schriftliche Bestätigung der Kunden über die beauftragten Dienstleistungen
  • die unter Punkt 9 des Fragebogens geforderten Nachweise

Nähere Informationen erhalten Sie unter gestattungen@fraport.de. Oder rufen Sie uns an: +49 69 690-70777 oder -21494.

Nach Abschluss des Gestattungsvertrages sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das Firmendatenblatt
abzugeben.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Kontakte

Ingrid Schaefer

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß BADV

+49 69 690-21494

Fraport AG KEC-EV Entgelte, ILV, Abrechnungen 60547 Frankfurt am Main

Anja Schönberger

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß BADV

+49 69 690-70777

Fraport AG KEC-EV Entgelte, ILV, Abrechnungen 60547 Frankfurt am Main

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Fraport hat für die eigenen Beschäftigten und die Beschäftigten der ansässigen Firmen Buslinien eingerichtet, die zentrale Punkte auf der Landseite verbinden. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilsmäßig auf die Firmen verrechnet, deren Beschäftigte die Personalbusse nutzen.

In den Personalbussen wird hierzu regelmäßig die Anzahl der Fahrgäste und deren Firmenzugehörigkeit erhoben. Auf dieser Grundlage werden die Kosten verrechnet. Alle Firmen, deren Beschäftigte die Personalbusse nutzen, erhalten aufgrund der festgestellten Einzelnutzungen eine Rechnung über ihren jeweiligen Anteil an den Gesamtkosten.

Ausschließlich Beschäftigte, deren Arbeitgeber den Infrastrukturkostenanteil für die Personalbuslinien entrichten, sind berechtigt, die Busse der Personalbuslinien FRABUS zu nutzen. Eine Anmeldung, um den Dienst in Anspruch zu nehmen, ist nicht notwendig. Die Nutzung und der berechtigte Personenkreis sind in Fraports  Beförderungsbedingungen geregelt.

Kontakt

Martin Schmelz

Ansprechpartner Personalbuslinien

+49 69 690-20240

Fraport AG KEC-EV Entgelte, ILV, Abrechnungen 60547 Frankfurt am Main

Wenn Sie als Dienstleister im touristischen Bereich tätig sind und am Flughafen Frankfurt einen Schalter zum Vertrieb Ihrer Leistungen anmieten möchten, ist folgende Information für Sie relevant:  Unser Team von der Schaltervergabe vermietet Ihnen verfügbare Schalter in den Terminalanlagen von Fraport und schließt mit Ihnen dazu einen Gestattungsvertrag ab.

Der Mietvertrag und die Gestattung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind jeweils drei Monate zum Monatsende kündbar. Die Verträge rechtzeitige zu kündigen, liegt in Ihrer Verantwortung. Um einen Vertrag abzuschließen, ist eine Mietkaution in Höhe von sechs Monatsmieten plus gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Diese kann bar auf das Debitorenkonto eingezahlt werden.

Um einen Miet- und Gestattungsvertrag abzuschließen, fordern Sie bitte einen Fragebogen unter schaltervergabe@fraport.de  an oder wenden sich telefonisch an 069 690-71773.

Auf Grund der aktuellen Baumaßnahmen werden derzeit keine neuen Mietverträge abgeschlossen.


Für den Abschluss der Verträge benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten Fragebogen
  • eine Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis (ohne Einschränkungen)
  • eine Kopie Ihres Handelsregisterauszuges/Gewerbescheins

Nähere Informationen erhalten Sie zusammen mit dem Fragebogen.

Das benötigte Kontingent an Flughafenausweisen ist in das Gestattungsformular einzutragen. Die Flughafenausweise werden grundsätzlich nur in der Farbe „Grün“ (Betriebsbereich) vergeben. Anträge, die zahlenmäßig über das Ausweiskontingent hinausgehen, werden vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) nicht bearbeitet.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise sowie in den Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Schaltern zur Passagierabfertigung sowie Verkaufs- und Ticketschalter.

Kontakt

Schaltervergabe

Bürozeiten: Montag bis Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

schaltervergabe@fraport.de +49 69 690 71773

Fraport AG HBK 181B/001 60547 Frankfurt am Main

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Sie wurden von einer Abteilung von Fraport oder einer Behörde beauftragt: In diesen Fällen muss die Firmenregistrierung von Ihrem Auftraggeber in dem dafür vorgesehenen Teil ausgefüllt und unterschrieben werden.

Weitere Infos und Dokumente erhalten Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Kontakt

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main