FAQs
Firmenkunden
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zur Firmenregistrierung erfüllt sein:
- Abgeschlossener BADV-Gestattungsvertrag mit der Fraport AG (Siehe:
gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen) - Abgeschlossener Mietvertrag mit der Fraport AG.
Hinweis: Dem Firmendatenblatt bitte die erste Seite des Mietvertrages beilegen sowie die Unterschriftenseite - Auftragnehmer einer Firma, die in einem direkten Vertragsverhältnis mit der Fraport AG steht - von dieser im Antrag auf Firmenregistrierung bestätigen lassen
- Im Auftrag der Fraport AG auf dem Gelände des Flughafens tätig
- Luftverkehrsgesellschaft, die am Flughafen Frankfurt tätig ist
- Eine Behörde mit hoheitlichen Aufgaben
- Sonstige Genehmigung zur Tätigkeit am Flughafen Frankfurt
Unternehmen, die noch nicht im Servicecenter Flughafenausweise registriert sind, müssen sich zunächst mit den
Im Anschluss daran können Ausweise beantragt werden. Das Formular dient auch der Aktualisierung von Firmendaten wie zum Beispiel der Änderung von zeichnungsberechtigten Personen.
Ja, grundsätzlich wird ein dauerhafter personenbezogener Flughafenausweis benötigt, sobald man am Flughafen tätig ist. Für wenige Tage kann man sich auch einen Besucherausweis ausstellen lassen.
Der Besucherausweis ist ein personenbezogener und zeitlich begrenzter Ausweis. Diesen erhalten Sie am Tor 3, im Servicecenter Flughafenausweise Geb. 161 und Terminal 1 Ankunft Halle C. Die
Besucherausweise für den Betriebsbereich (grün):
Besucherausweise für den Betriebsbereich können für maximal fünf Tage pro Monat (und max. 20 Tage im Kalenderjahr) ausgestellt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweises oder Reisepasses zur Feststellung der Identität erforderlich.
Besucherausweise für den Sicherheitsbereich (blau, rot, gelb):
Besucherausweise in Begleitung:
Besucherausweise für den Sicherheitsbereich können 5 Tage pro Monat pro Person ohne ZVÜ und Luftsicherheitsschulung mit ständiger Begleitung von einer Person, die einen Fraport-Ausweis in mindestens gleicher Farbe besitzt. Ingesamt können max. 12 Tage im Kalenderjahr Besucherausweise für den Sicherheitsbereich in Begleitung genutzt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) zur Feststellung der Identität erforderlich.
Die Begleitperson muss bei der Ausweisabholung ebenfalls vor Ort anwesend sein.
Für Arbeitsaufträge, die über die oben genannten Zeiträume hinaus gehen, muss ein Flughafenausweis benatragt werden.
Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV)
geschlossen werden (Siehe:
Beim
Bestätigung auf dem "Antrag auf Firmenregistrierung".
Ausweisarten /-beantragung
Ausweise sind beim Servicecenter Flughafenausweise (SCF) schriftlich zu beantragen. Soweit für diesen Zweck vorgesehen, sind dafür die jeweils gültigen elektronischen Formulare zu verwenden.
Es besteht die Möglichkeit, den vollständig digital ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inkl. Anlagen (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, Beschäftigungsnachweise sowie ggf. Schulungsunterlagen) per E-Mail im PDF Format (zusammengefasst in einem Dokument) an
Soll der Antrag über eine passwortgeschützte Datei übermittelt werden, bitte an die zuvor genannte E-Mail-Adresse wenden.
Händisch ausgefüllte Anträge werden von uns leider nicht bearbeitet.
Sämtliche angegebenen Daten müssen mit den amtlichen Meldedaten (z. B. mehrere Vornamen gemäß Personalausweis) der antragstellenden Person übereinstimmen.
Für die Online-Ausweisbeantragung ist die Registrierung der Firma im
Am Flughafen gibt es Bereiche mit unterschiedlichen Zutrittsvoraussetzungen. Die Bereichsgültigkeit eines Ausweises wird über dessen Farbe sichtbar gemacht. Dies betrifft sowohl Flughafenausweise als auch Fahrzeugausweise und Besucherausweise. Verbunden mit der Ausweisfarbe werden den Flughafenausweisen verschiedene Zutrittsberechtigungen vergeben.
Der
Ausweisfarbe | Zugangsberechtigte Bereiche | Zuverlässigkeits-überprüfung | Luftsicherheits-schulung | Safety-Basis-schulung |
---|---|---|---|---|
Grün | Betriebsbereich (z. B. öffentliche Terminalbereiche, Kellerfahrstraßen) | nein | nein | nein |
Blau | luftseitiger Bereich + sensible Teile des Sicherheitsbereichs in den Terminals und Betriebsbereich (z. B. Abflugbereiche, Bereiche hinter der Personal- und Warenkontrolle) | ja | ja | nein |
Gelb | beinhaltet die Bereiche der Ausweise grün, blau und Vorfeld | ja | ja | ja |
Je nachdem, wo man am Flughafen tätig ist, wird der entsprechende Ausweis ausgestellt. Informationen zu anderen Ausweisarten und Zusatzberechtigungen sind über die
Ihre Firma kann Auskunft darüber geben. Dort gibt es zeichnungsberechtigte Personen, die den Antrag im Teil 2 unterzeichnen können.
Für die Tätigkeit in den luftseitigen Bereichen (Ausweisfarben grün + L, blau und gelb) ist eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig.
Für die Durchführung der ZVÜ ist in Hessen das Polizeipräsidium Frankfurt zuständig. Hierbei wird bei verschiedenen Behörden eine Überprüfung der Personendaten durchgeführt. Um diese durchführen zu können, ist die Angabe der Wohnsitze sowie (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten der letzten 5 Jahre notwendig. Den (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Bei Personen, die in diesem Zeitraum im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben, fordert das Polizeipräsidium Frankfurt eine Straffreiheitsbescheinigung an. Diese ist dem Antrag zwingend beizufügen.
Sobald ein Zugang zu den luftseitigen Bereichen (mit den Ausweisfarben grün+L, blau und gelb) benötigt wird, muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz vorliegen. Diese kann/wird im Rahmen der Ausweisbantragung bei der zuständigen Behörde beantragt.
Es wird zu Einleitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei dem Polizeipräsidium Frankfurt benötigt, wenn keine geeigneten Nachweise als Beschäftigungsnachweise vorhanden sind bzw. beschafft werden können.
Ein Belegersatz ist ein Ersatzdokument und kann alternativ zum Nachweis der (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erbracht werden.
Die Interviewführende Stelle ist die antragstellende Firma.
Bitte füllen Sie das Dokument digital aus und geben Sie die personenbezogenen Daten analog des ZVÜ-Antrags an.
Für jede Beschäftigung wird ein gesondertes Formular „Interviewnachweis als Belegersatz“ benötigt.
Beschäftigungszeiten können insbesondere durch Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse mit Zeitangaben, Sozialversicherungsnachweisen, Rentenbescheide, Studienbescheinigungen, Wehrdienstbescheinigungen, Gehaltsnachweisen oder Gewerbeanmeldungen (ggfls. mit einem Nachweis des Bestands des Gewerbes) nachgewiesen werden. Selbstverfasste (eidesstattliche) Erklärungen sind kein geeigneter Nachweis.
Ausbildungszeiten lassen sich z. B. mit Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen oder Bescheinigungen einer erworbenen Qualifikation nachweisen, sofern der Zeitraum daraus hervorgeht. Über 28 Tage hinausgehende Lücken in der Beschäftigungshistorie sind ebenfalls anzugeben und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Hierzu kann z. B. ein Nachweis über Arbeitslosigkeit oder den Erhalt von Pflegegeld beigefügt werden. Bei längeren Reisen kann z. B. eine Kopie des Reisepasses mit den entsprechenden Sichtvermerken vorgelegt werden.
In den Fällen, in denen die Antragsteller seit mindestens fünf Jahren – bezogen auf das Datum der Antragstellung – in demselben, antragstellenden Unternehmen tätig sind, erübrigt sich das Verfahren. Es wird darum gebeten, die durchgängige Beschäftigung des Antragstellers im Antrag mit Unterschrift in Teil B, durch eine zeichnungsberechtigte Person innerhalb der Firma, zu bestätigen. Sofern Antragsteller noch keine fünf Jahre in Ihrem Unternehmen tätig sind, bitten wir um Bestätigung der Dauer der Tätigkeit in dem Unternehmen. Die fehlenden Zeiten, innerhalb der letzten fünf Jahre, müssen durch den Antragsteller belegt werden. Die tabellarische Auflistung im Antrag im Teil A.2 ist in diesem Fall zwingend erforderlich.
Alternativ zum Nachweis der (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten kann das Dokument
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftsicherheitsbehörde Hessen wird mittels Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (Teil 1 / Teil 2) beantragt. Dieser ist 3 Monate vor Ablauf der vorherigen ZVÜ zu stellen. Wenn eine gültige ZVÜ bereits vorliegt (z.B. aus einem anderen Bundesland) ist diese per Mail an
Eine Sicherheitsschulung ist für das Betreten der luftseitigen Bereiche (Ausweisfarben blau und gelb) notwendig. Die erforderlichen Informationen werden automatisch bei der Ausweisbeantragung ausgestellt. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich sechs Monate oder länger nicht im Sicherheitsbereich aufgehalten haben, müssen vor erneutem Betreten des Sicherheitsbereiches durch den Arbeitgeber eine Unterweisung des Sicherheitsbewusstseins erhalten. Sie finden hierzu mögliche Inhalte unter:
Fragen zum Thema „Luftsicherheitsschulung“ können an
Eine Safety-Basisschulung ist für das Betreten des Vorfeldes (Ausweisfarbe gelb) notwendig. Die erforderlichen Informationen werden automatisch bei der Ausweisbeantragung ausgestellt. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine Dauer von drei Monaten oder länger nicht dienstlich tätig waren (z. B. durch Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.), müssen die Safety-Basisschulung absolvieren, bevor Tätigkeiten auf den Flugbetriebsflächen aufgenommen werden. Dafür haben die jeweiligen Arbeitgeber die Zugangsdaten für das e-learning-System der Fraport AG unter
Fragen zum Thema „Safety-Basisschulung“ können an
Die Bearbeitungsdauer für einen Ausweis im Betriebsbereich beträgt ca. zwei Wochen. Für Ausweise, bei denen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden muss, beträgt die Bearbeitungsdauer circa vier Wochen.
Es handelt sich hierbei um durchschnittliche Bearbeitungszeiten bei denen es Abweichungen geben kann. Grundsätzlich wird Ihre Firma über eine abgeschlossene Bearbeitung per E-Mail informiert.
Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält die antragstellende Firma vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) automatisch eine Abholbenachrichtigung per E-Mail.
Wir bitten von Nachfragen abzusehen.
Für die Verlängerung von Flughafenausweisen ist erneut der „Antrag Flughafenausweis (Teil 1 / Teil 2) “ auszufüllen.
Firmen haben zudem die Möglichkeit, Ausweisanträge online über das
Ja, diese Möglichkeit besteht. Für jede Tätigkeit erhält man einen eigenen Flughafenausweis. Für eine sogenannte „weitere Tätigkeit“ ist von der beauftragenden Firma, ein „Antrag Flughafenausweis“ zu stellen. Im „Teil B“ ist in diesem Fall die Antragsart „weitere Tätigkeit“ auszuwählen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die eigene Firma (bestehendes Beschäftigtenverhältnis) darüber informiert.
Zur Ausgabe des weiteren Ausweises wird der bisher ausgegebene Flughafenausweis benötigt.
Antragsgenehmigung
Den digital ausgefüllten Antrag bitte ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterschriften inkl. Anlagen per E-Mail im PDF-Format (zusammengefasst in einem Dokument) an
Besteht der Wunsch eine passwortgeschützte Datei zu übermitteln, bitte zuvor an die genannte E-Mail-Adresse wenden.
Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhält die Firma (bestehendes Beschäftigungsverhältnis) per E-Mail eine Abholnachricht. Für einen Ausweis im Betriebsbereich werden ca. 2 Wochen benötigt. Für alle Flughafenausweise, bei denen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden muss, kann die Bearbeitungszeit ca. vier Wochen betragen, da die Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Luftsicherheitsbehörde Hessen durchgeführt wird. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist unsererseits leider nicht möglich.
Ausweisabholung
Für die Abholung des Ausweises muss ein gültiger EU-Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Das Ausweisbild wird direkt bei der Ausweisabholung erstellt.
- Für die Abholung eines Fahrzeugausweises wird der Fahrzeugschein benötigt.
Wir bitten um einen
- Das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) befindet sich im Gebäude 161, Raum 1032
- Das SCF im Terminal 1 befindet sich in der Ankunftsebene Halle C
Es wird um Beachtung der
Umgang mit dem Flughafenausweis
In diesem Fall kann der Ausweis kostenfrei – auch ohne Termin – im Servicecenter Flughafenausweise ausgetauscht werden.
In solchen Fällen, bitte umgehend die Sicherheitsleitstelle unter der Telefonnummer 069-690 22222 kontaktieren.
Sollte der Ausweis nicht wiedergefunden werden, wird im Servicecenter ein neuer Flughafenausweis, gegen Vorlage des EU-Personalausweises oder des Reisepasses, ausgestellt. Dazu ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
In diesem Fall kann man sich an den nachfolgenden Standorten einen Flughafenersatzausweis für einen Tag ausstellen lassen. Dieser ist anschließend wieder abzugeben.
- Tor 3: 24h
- Servicecenter Flughafenausweise: 07:15 - 15:00 Uhr
Es wird um Beachtung der
Ein Flughafenausweis ist zwingend zurückzugeben, wenn der Ausweis abgelaufen ist, gesperrt wurde oder nicht mehr benötigt wird.
Postalische Rückgabe:
Die Adresse befindet sich auf der Rückseite des Ausweises. Beim Versenden des Ausweises wird ein Einschreiben empfohlen.
Rückgabe in einem unserer Servicecentren:
Es ist kein Termin erforderlich, drücken Sie bitte "Rückgabe" an einem unserer Check-in Terminals. Bitte beachten Sie die
Fahrzeugausweise
Der Fahrzeugausweis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der fünf Jahre kann ein neuer
Es wird um rechtzeitige Rückgabe gebeten, sollte der Fahrzeugausweis nicht mehr benötigt werden.
Dem
Nach der
Die Firma (bestehendes Beschäftigungsverhältnis) zahlt jedes volle Jahr (nicht Kalenderjahr), in dem der Fahrzeugausweis genutzt wird. Am ersten Tag des neuen Jahres wird die Nutzung des Fahrzeugausweises für ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt.
Ein „übertragbarer Fahrzeugausweis“ dient Speditionen und Kurierdiensten, die nicht am Flughafen Frankfurt ansässig sind, zur Zufahrt zu den Toren 26, 31 und 32.
Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung des Fahrzeugausweisantrages zu gewährleisten, sind alle erforderlichen Angaben im
Bitte stellen Sie den
Nein, es wird kein grüner Fahrzeugausweis mehr ausgegeben, sondern nur noch digital erfasst.
Die Rückgabe ist erst bei Ablauf erforderlich.
Ja, die Kennzeichen werden automatisch bei bestehenden grünen Fahrzeugausweise hinterlegt, so dass eine Einfahrt ohne den physischen Fahrzeugausweis möglich ist.
Aktuell sind die nachfolgenden Tore mit einer Kennzeichenerfassung ausgestattet:
- Tor 3
- Tor 31
- Tor 32
- Tor 33
Sonstiges
Sollte der Ausweis nicht mehr benötigt werden und der sich in Bearbeitung befindliche Ausweisantrag zurückgezogen werden, wird um eine kurze schriftliche Mitteilung an
In diesem Fall wird im SCF um Vorlage der Namensänderungsurkunde oder den aktuellen Personalausweis, zusammen mit Ihrem Flughafenausweis, gebeten, um einen neuen Flughafenausweis mit dem neuen Namen auszustellen.
Es wird um
Das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) ist über die E-Mail-Adresse
Wenn eine Zusatzberechtigung für einen bestimmten Bereich oder eine spezielle Tür benötigt wird, wird um Anfrage per E-Mail
Für das Beantragen von Zusatzberechtigungen werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweisnummer
- Name, Vorname
- Firma
- Zeitraum
- Lesernummer, die auf dem freizuschaltenden Gerät aufgebracht ist
- Begründung der Notwendigkeit des Zugangs
- Ggf. Bestätigung des Auftraggebers
- Ggf. Parkplatznachweis (nur für die Zufahrt zur Cargo City Süd und Nord sowie zum Betriebsbereich Ost)
Hinweis: Für diese Anfragen werden ausschließlich E-Mails von Firmenadressen bearbeitet.
Ein Termin wird zur Abholung eines Flughafenausweises (Personenausweis und Fahrzeugausweis) bzw. zur Neuausstellung eines Ausweises bei Namensänderungen benötigt.
Ohne Termin können Flughafenausweis nur dann abgeholt werden, wenn diese defekt, zerkratzt, verloren oder gestohlen wurden. Dafür sollte eine gewisse Wartezeit mit eingeplant werden.