FAQs

Firmenkunden

Eine  der folgenden Voraussetzungen muss zur Firmenregistrierung erfüllt sein:

  • Abgeschlossener BADV-Gestattungsvertrag  mit der Fraport AG (Siehe: gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen)
  • Abgeschlossener  Mietvertrag  mit der Fraport AG.  
    Hinweis:  Dem Firmendatenblatt bitte die  erste Seite  des Mietvertrages  beilegen sowie die  Unterschriftenseite
  • Auftragnehmer einer Firma, die in einem direkten Vertragsverhältnis mit der Fraport AG steht - von dieser im Antrag auf Firmenregistrierung bestätigen lassen
  • Im Auftrag der Fraport AG  auf dem Gelände des Flughafens tätig
  • Luftverkehrsgesellschaft, die am Flughafen Frankfurt tätig ist
  • Eine Behörde  mit hoheitlichen Aufgaben
  • Sonstige Genehmigung  zur Tätigkeit am Flughafen Frankfurt

Unternehmen, die noch nicht im Servicecenter Flughafenausweise registriert sind, müssen sich zunächst mit den Firmendaten  registrieren.

Im Anschluss daran können Ausweise beantragt werden. Das Formular dient auch der Aktualisierung von Firmendaten wie zum Beispiel der Änderung von zeichnungsberechtigten Personen.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs für das Vorfeld oder für den Betriebsbereich füllen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Fahrzeugausweises aus.

Der übertragbare Fahrzeugausweis  dient Speditionen und Kurierdiensten ohne Sitz am Flughafen als Zufahrt für die Tore 26, 31 und 32.  

Ja, grundsätzlich wird ein dauerhafter personenbezogener Flughafenausweis benötigt, sobald man am Flughafen tätig ist. Für wenige Tage kann man sich auch einen Besucherausweis ausstellen lassen.

Der Besucherausweis ist ein personenbezogener und zeitlich begrenzter Ausweis. Diesen erhalten Sie am Tor 3, im Servicecenter Flughafenausweise Geb. 161 und Terminal 1 Ankunft Halle C. Die Öffnungszeiten sind zu beachten.

Besucherausweise  für den Betriebsbereich (grün):

Besucherausweise für den Betriebsbereich können für maximal fünf Tage pro Monat (und max. 20 Tage im Kalenderjahr) ausgestellt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweises oder Reisepasses zur Feststellung der Identität erforderlich.

Besucherausweise  für den Sicherheitsbereich (blau, rot, gelb):

Besucherausweise  in Begleitung:

Besucherausweise für den Sicherheitsbereich können 5 Tage pro Monat pro Person ohne ZVÜ und Luftsicherheitsschulung mit ständiger Begleitung von einer Person, die einen Fraport-Ausweis in mindestens gleicher Farbe besitzt. Ingesamt können max. 12 Tage im Kalenderjahr Besucherausweise für den Sicherheitsbereich in Begleitung genutzt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) zur Feststellung der Identität erforderlich.

Die Begleitperson muss bei der Ausweisabholung ebenfalls vor Ort anwesend sein.


Für Arbeitsaufträge, die über die oben genannten Zeiträume hinaus gehen, muss ein Flughafenausweis benatragt werden.

Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV)
geschlossen werden (Siehe: Gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen).

Beim Auftraggeberprinzip legitimieren Firmen, die in einem direkten Vertragsverhältnis zur Fraport AG stehen, deren Auftragnehmer, sowie weitere Subunternehmer, Flughafenausweise zu beantragen. Dies erfolgt über die
Bestätigung auf dem "Antrag auf Firmenregistrierung".

Ausweisarten /-beantragung

Ausweise sind beim Servicecenter Flughafenausweise (SCF) schriftlich zu beantragen. Soweit für diesen Zweck vorgesehen, sind dafür die jeweils gültigen elektronischen Formulare zu verwenden.

Es besteht die Möglichkeit, den vollständig digital ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inkl. Anlagen (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, Beschäftigungsnachweise sowie ggf. Schulungsunterlagen) per E-Mail im PDF Format (zusammengefasst in einem Dokument) an flughafenausweise@fraport.de  zu senden.  

Soll der Antrag über eine passwortgeschützte Datei übermittelt werden, bitte an die zuvor genannte E-Mail-Adresse wenden.

Händisch ausgefüllte Anträge werden von uns leider nicht bearbeitet.

Sämtliche angegebenen Daten müssen mit den amtlichen Meldedaten (z. B. mehrere Vornamen gemäß Personalausweis) der antragstellenden Person übereinstimmen.

Für die Online-Ausweisbeantragung ist die Registrierung der Firma im  Webportal  erforderlich.  Hierbei wird ein Formular generiert, dass unterschrieben im PDF-Format an  flughafenausweise@fraport.de  gesendet werden soll.  Sobald die Bearbeitung im Servicecenter Flughafenausweise abgeschlossen ist, werden Zugangsdaten übermittelt, die für die Online-Beantragung benötigt werden. Aktuell können nur dauerhafte personenbezogene Flughafenausweise über das Webportal beantragt werden.

Am Flughafen gibt es Bereiche mit unterschiedlichen Zutrittsvoraussetzungen. Die Bereichsgültigkeit eines Ausweises wird über dessen Farbe sichtbar gemacht. Dies betrifft sowohl Flughafenausweise als auch Fahrzeugausweise und Besucherausweise. Verbunden mit der Ausweisfarbe werden den Flughafenausweisen verschiedene Zutrittsberechtigungen vergeben.

Der  Plan liefert eine Übersicht zur Verteilung der Bereiche am Flughafen.

Ausweisfarbe Zugangsberechtigte Bereiche Zuverlässigkeits-überprüfung Luftsicherheits-schulung Safety-Basis-schulung
Grün Betriebsbereich (z. B. öffentliche Terminal­bereiche, Kellerfahrstraßen) nein nein nein
Blau luftseitiger Bereich + sensible Teile des Sicherheitsbereichs in den Terminals und Betriebsbereich (z. B. Abflugbereiche, Bereiche hinter der Personal- und Warenkontrolle) ja ja nein
Gelb beinhaltet die Bereiche der Ausweise grün, blau und Vorfeld ja ja ja

Je nachdem, wo man am Flughafen tätig ist, wird der entsprechende Ausweis ausgestellt. Informationen zu anderen Ausweisarten und Zusatzberechtigungen sind über die  Ausweisordnung  erhältlich.

Ihre Firma kann Auskunft darüber geben. Dort gibt es zeichnungsberechtigte Personen, die den Antrag im Teil 2 unterzeichnen können.

Für die Tätigkeit in den luftseitigen Bereichen (Ausweisfarben grün + L, blau und gelb) ist eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig.

Für die Durchführung der ZVÜ ist in Hessen das Polizeipräsidium Frankfurt zuständig. Hierbei wird bei verschiedenen Behörden eine Überprüfung der Personendaten durchgeführt. Um diese durchführen zu können, ist die Angabe der Wohnsitze sowie (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten der letzten 5 Jahre notwendig.  Den (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw.  Ausbildungszeiten müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.

Bei Personen, die in diesem Zeitraum im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben, fordert das Polizeipräsidium Frankfurt eine Straffreiheitsbescheinigung an. Diese ist dem Antrag zwingend beizufügen.

Sobald ein Zugang zu den luftseitigen Bereichen (mit den Ausweisfarben grün+L, blau und gelb) benötigt wird, muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz vorliegen. Diese kann/wird im Rahmen der Ausweisbantragung bei der zuständigen Behörde beantragt.  

Es wird zu Einleitung der  Zuverlässigkeitsüberprüfung  bei dem Polizeipräsidium Frankfurt benötigt, wenn  keine geeigneten  Nachweise als Beschäftigungsnachweise vorhanden sind bzw. beschafft werden  können.

Ein Belegersatz ist ein Ersatzdokument und kann alternativ  zum Nachweis der (Nicht-) Beschäftigungszeiten  bzw.    Ausbildungszeiten im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung  erbracht werden.

Die Interviewführende Stelle ist die antragstellende Firma.

Bitte füllen Sie das Dokument digital aus und geben Sie die  personenbezogenen Daten analog des ZVÜ-Antrags an.

Für jede Beschäftigung wird ein gesondertes Formular  „Interviewnachweis als Belegersatz“ benötigt.

  

Beschäftigungszeiten können insbesondere durch  Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse mit Zeitangaben,  Sozialversicherungsnachweisen, Rentenbescheide, Studienbescheinigungen,  Wehrdienstbescheinigungen, Gehaltsnachweisen oder Gewerbeanmeldungen (ggfls.  mit einem Nachweis des Bestands des Gewerbes) nachgewiesen werden. Selbstverfasste (eidesstattliche) Erklärungen sind kein geeigneter Nachweis.

Ausbildungszeiten lassen sich z. B. mit  Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen oder Bescheinigungen einer erworbenen  Qualifikation nachweisen, sofern der Zeitraum daraus hervorgeht. Über 28 Tage hinausgehende Lücken in der Beschäftigungshistorie sind ebenfalls anzugeben und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Hierzu kann z. B. ein Nachweis über Arbeitslosigkeit oder den Erhalt von Pflegegeld beigefügt werden. Bei längeren Reisen kann z. B. eine Kopie des Reisepasses mit den entsprechenden Sichtvermerken vorgelegt werden.

In den Fällen, in denen die Antragsteller seit  mindestens fünf Jahren – bezogen auf das Datum der Antragstellung – in demselben, antragstellenden Unternehmen tätig sind, erübrigt sich das Verfahren. Es wird darum gebeten, die  durchgängige Beschäftigung des Antragstellers im Antrag mit Unterschrift  in Teil B, durch eine zeichnungsberechtigte Person innerhalb der Firma, zu bestätigen. Sofern Antragsteller noch keine fünf Jahre in Ihrem  Unternehmen tätig sind, bitten wir um Bestätigung der Dauer der Tätigkeit  in dem Unternehmen. Die fehlenden Zeiten, innerhalb der letzten fünf Jahre, müssen durch den Antragsteller belegt werden. Die  tabellarische Auflistung im Antrag im Teil A.2 ist in diesem Fall zwingend erforderlich.

Alternativ zum Nachweis der (Nicht-)  Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten kann das Dokument „Interviewnachweis  als Belegersatz“ ausgefüllt werden.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftsicherheitsbehörde Hessen wird mittels Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (Teil 1 / Teil 2) beantragt. Dieser ist 3 Monate vor Ablauf der vorherigen ZVÜ zu stellen. Wenn eine gültige ZVÜ bereits vorliegt (z.B. aus einem anderen Bundesland) ist diese per Mail an flughafenausweise@fraport.de zu übermitteln.

Eine Sicherheitsschulung ist für das Betreten der luftseitigen Bereiche (Ausweisfarben blau und gelb) notwendig. Die erforderlichen Informationen werden automatisch bei der Ausweisbeantragung ausgestellt. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich sechs Monate oder länger nicht im Sicherheitsbereich aufgehalten haben, müssen vor erneutem Betreten des Sicherheitsbereiches durch den Arbeitgeber eine Unterweisung des Sicherheitsbewusstseins erhalten. Sie finden hierzu mögliche Inhalte unter: https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/flughafenausweise/luftsicherheitsschulung.html. Die Unterweisung ist zu dokumentieren und durch den Arbeitgeber für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Eine Information an das Servicecenter Flug-hafenausweise ist nicht erforderlich, Ausweise werden nicht automatisiert gesperrt. Auch die Absolvierung einer erneuten Luftsicherheitsschulung nach Ziff. 11.2.6 der gül-tigen DVO (EU) 2015/1998 ist in diesem Fall nicht erforderlich.


Fragen zum Thema „Luftsicherheitsschulung“ können an flughafenausweise@fraport.de  gestellt werden.

Eine Safety-Basisschulung ist für das Betreten des Vorfeldes (Ausweisfarbe gelb) notwendig. Die erforderlichen Informationen werden automatisch bei der Ausweisbeantragung ausgestellt. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine Dauer von drei Monaten oder länger nicht dienstlich tätig waren (z. B. durch Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.), müssen die Safety-Basisschulung absolvieren, bevor Tätigkeiten auf den Flugbetriebsflächen aufgenommen werden. Dafür haben die jeweiligen Arbeitgeber die Zugangsdaten für das e-learning-System der Fraport AG unter Safety-Schulung@fraport.de anzufordern. Die jeweiligen Arbeitgeber stellen sicher, dass unbegleiteter Zugang zu den Flugbetriebsflächen erst nach erfolgreichem Absolvieren der jeweils erforderlichen Safety-Schulung erfolgt.


Fragen zum Thema „Safety-Basisschulung“ können an  safety-schulung@fraport.de  gestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer für einen Ausweis im Betriebsbereich beträgt ca. zwei Wochen. Für Ausweise, bei denen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden muss, beträgt die Bearbeitungsdauer circa vier Wochen.

Es handelt sich hierbei um durchschnittliche Bearbeitungszeiten bei denen es Abweichungen geben kann. Grundsätzlich wird Ihre Firma über eine abgeschlossene Bearbeitung per E-Mail informiert.

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält die antragstellende Firma vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) automatisch eine Abholbenachrichtigung per E-Mail.

Wir bitten von Nachfragen abzusehen.

Für die Verlängerung von Flughafenausweisen ist erneut der „Antrag Flughafenausweis (Teil 1 / Teil 2) “ auszufüllen.

Firmen haben zudem die Möglichkeit, Ausweisanträge online über das  Webportal für Flughafenausweise zu stellen.

Ja, diese Möglichkeit besteht. Für jede Tätigkeit erhält man einen eigenen Flughafenausweis. Für eine sogenannte „weitere Tätigkeit“ ist von der beauftragenden Firma, ein „Antrag Flughafenausweis“ zu stellen. Im „Teil B“ ist in diesem Fall die Antragsart „weitere Tätigkeit“ auszuwählen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die eigene Firma (bestehendes Beschäftigtenverhältnis) darüber informiert.    

Zur Ausgabe des weiteren Ausweises wird der bisher ausgegebene Flughafenausweis benötigt.  

Antragsgenehmigung

Den digital ausgefüllten Antrag bitte ausdrucken und mit allen erforderlichen Unterschriften inkl. Anlagen per E-Mail im PDF-Format (zusammengefasst in einem Dokument) an flughafenausweise@fraport.de  senden.

Besteht der Wunsch eine passwortgeschützte Datei zu übermitteln, bitte zuvor an die genannte E-Mail-Adresse wenden.

Sobald der Antrag abschließend bearbeitet wurde, erhält die Firma (bestehendes Beschäftigungsverhältnis) per E-Mail eine Abholnachricht. Für einen Ausweis im Betriebsbereich werden ca. 2 Wochen benötigt. Für alle Flughafenausweise, bei denen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt werden muss, kann die Bearbeitungszeit ca. vier Wochen betragen, da die Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Luftsicherheitsbehörde Hessen durchgeführt wird. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist unsererseits leider nicht möglich.

Ausweisabholung

Für die Abholung des Ausweises muss ein gültiger EU-Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

  • Das Ausweisbild wird direkt bei der Ausweisabholung erstellt.
  • Für die Abholung eines Fahrzeugausweises wird der Fahrzeugschein benötigt.

Wir bitten um einen Termin zu Abholung Ihres Ausweises.

  • Das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) befindet sich im Gebäude 161, Raum 1032
  • Das SCF im Terminal 1 befindet sich in der Ankunftsebene Halle C

Es wird um Beachtung der Öffnungszeiten gebeten.  Bei einer Terminvereinbarung können lange Wartezeiten vermieden werden.

Umgang mit dem Flughafenausweis

In diesem Fall kann der Ausweis kostenfrei – auch ohne Termin – im Servicecenter Flughafenausweise ausgetauscht werden.

In solchen Fällen, bitte umgehend die Sicherheitsleitstelle unter der Telefonnummer  069-690 22222 kontaktieren.

Sollte der Ausweis nicht wiedergefunden werden, wird im Servicecenter ein neuer Flughafenausweis, gegen Vorlage des EU-Personalausweises oder des Reisepasses, ausgestellt. Dazu ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

In diesem Fall kann man sich an den nachfolgenden Standorten einen Flughafenersatzausweis für einen Tag ausstellen lassen. Dieser ist anschließend wieder abzugeben.

  • Tor 3: 24h
  • Servicecenter Flughafenausweise: 07:15 - 15:00 Uhr

Es wird um Beachtung der Öffnungszeiten gebeten.

Ein Flughafenausweis ist zwingend zurückzugeben, wenn der Ausweis abgelaufen ist, gesperrt wurde oder nicht mehr benötigt wird.

Postalische Rückgabe:

Die Adresse befindet sich auf der Rückseite des Ausweises. Beim Versenden des Ausweises wird ein Einschreiben empfohlen.

Rückgabe in einem unserer Servicecentren:

Es ist kein Termin erforderlich, drücken Sie bitte "Rückgabe" an einem unserer Check-in Terminals. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten

Fahrzeugausweise

Der Fahrzeugausweis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der fünf Jahre kann ein neuer Antrag auf Fahrzeugausweis gestellt werden. Dadurch verlängert sich der Ausweis um weitere fünf Jahre.

Es wird um rechtzeitige Rückgabe gebeten, sollte der Fahrzeugausweis nicht mehr benötigt werden.  

Dem Antrag auf Fahrzeugausweis muss eine Kopie des Fahrzeugscheins beigefügt werden. TÜV/UVV Nachweise werden nicht benötigt.

Nach der Antragsstellung für ein Fahrzeugausweis besteht bei der Abholung die Auswahlmöglichkeit zwischen einem Fahrzeugausweis, der an der Windschutzscheibe angebracht wird oder eines Fahrzeugausweises, der on-metal auf der Karosserie angebracht werden kann.

Die Firma (bestehendes Beschäftigungsverhältnis) zahlt jedes volle Jahr (nicht Kalenderjahr), in dem der Fahrzeugausweis genutzt wird. Am ersten Tag des neuen Jahres wird die Nutzung des Fahrzeugausweises für ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt.  

Ein „übertragbarer Fahrzeugausweis“ dient Speditionen und Kurierdiensten, die nicht am Flughafen Frankfurt ansässig sind, zur Zufahrt zu den Toren 26, 31 und 32.

Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung des Fahrzeugausweisantrages zu gewährleisten, sind alle erforderlichen Angaben im Antrag vollständig und digital auszufüllen, zu unterschreiben und per E-Mail im PDF Format (zusammengefasst in einem Dokument) an flughafenausweise@fraport.de zu senden.

Bitte stellen Sie den Antrag für das Fahrzeug regulär über das Formular auf unserer Homepage. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält Ihre Firma eine Bestätigung per E-Mail, dass das Kennzeichen für die automatische Kennzeichenerfassung registriert ist.

Nein, es wird kein grüner Fahrzeugausweis mehr ausgegeben, sondern nur noch digital erfasst.

Die Rückgabe ist erst bei Ablauf erforderlich.

Ja, die Kennzeichen werden automatisch bei bestehenden grünen Fahrzeugausweise hinterlegt, so dass eine Einfahrt ohne den physischen Fahrzeugausweis möglich ist.

Aktuell sind die nachfolgenden Tore mit einer Kennzeichenerfassung ausgestattet:

  • Tor 3
  • Tor 31
  • Tor 32
  • Tor 33
Sonstiges

Sollte der Ausweis nicht mehr benötigt werden und der sich  in Bearbeitung befindliche Ausweisantrag zurückgezogen werden, wird um eine  kurze schriftliche Mitteilung an    flughafenausweise@fraport.de  gebeten.

In diesem Fall wird im SCF um Vorlage der Namensänderungsurkunde oder den aktuellen Personalausweis, zusammen mit Ihrem Flughafenausweis, gebeten, um einen neuen Flughafenausweis mit dem neuen Namen auszustellen.

Es wird um Terminvereinabrung (SCF) gebeten.

Das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) ist über die E-Mail-Adresse flughafenausweise@fraport.de  erreichbar.

Wenn eine Zusatzberechtigung für einen bestimmten Bereich oder eine spezielle Tür benötigt wird, wird um Anfrage per E-Mail  flughafenausweise@fraport.de  gebeten.

Für das Beantragen von Zusatzberechtigungen werden folgende Informationen benötigt:

  • Ausweisnummer
  • Name, Vorname
  • Firma
  • Zeitraum
  • Lesernummer, die auf dem freizuschaltenden Gerät aufgebracht ist
  • Begründung der Notwendigkeit des Zugangs
  • Ggf. Bestätigung des Auftraggebers
  • Ggf. Parkplatznachweis (nur für die Zufahrt zur Cargo City Süd und Nord sowie zum Betriebsbereich Ost)  

Hinweis: Für diese Anfragen werden ausschließlich E-Mails von Firmenadressen bearbeitet.

Termine können vorab vereinbart werden.

Ein Termin wird zur Abholung eines Flughafenausweises (Personenausweis und Fahrzeugausweis) bzw. zur Neuausstellung eines Ausweises bei Namensänderungen benötigt.

Ohne Termin können Flughafenausweis nur dann abgeholt werden, wenn diese defekt, zerkratzt, verloren oder gestohlen wurden. Dafür sollte eine gewisse Wartezeit mit eingeplant werden.