Allgemeine Informationen

Wissenswertes rund um die Ausweisbeantragung und dessen Regeln.

Informationen zu einem neuen Ausweis

 

Alle brauchbaren Informationen zur Ausweisbeantragung eines personenbezogenen Flughafenausweises:

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Luftsicherheitsbehörden durch vermehrte Nachforderungen von Angaben und/oder Belegen, bittet die zuständige Luftsicherheitsbehörde und das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) um Mithilfe:

  • Die durchgängige Beschäftigung des Antragstellers im Antrag ist mit einer Unterschrift in Teil B zu bestätigen. Sofern Antragsteller noch  keine fünf Jahre in dem aktuellen Unternehmen tätig ist, wird um Bestätigung der Dauer der Tätigkeit im Unternehmen gebeten. Die fehlenden Zeiten innerhalb der letzten fünf Jahre sind durch den Antragsteller zu belegen. Die Luftsicherheitsbehörde ist unter  v5.ppffm@polizei.hessen.de  erreichbar und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Der personenbezogene Flughafenausweis ist als Kantinenkarte in den Kantinen der Airport Cater Service GmbH (ACS) nutzbar.

Auch für die Nutzung in der Kantine darf der personenbezogene Flughafenausweis nicht an Dritte weitergeben werden. Neue Ausweise können erst am Folgetag in der Kantine genutzt werden.

Bei weiteren Fragen zur Kantinennutzung:
Airport Cater Service GmbH (ACS)
Tel.: 069/690 71028    

Die aktuellen Antragsformulare sind auf dieser Website  abgelegt und ausschließlich zu verwenden.  Dieses Formular ist am Computer auszufüllen, auszudrucken, händisch zu unterschreiben und bei unter flughafenausweise@fraport.de als PDF einzureichen.

Hinweis:  Ausweisanträge können grundsätzlich nur noch digital ausgefüllt akzeptiert werden.

Aufgrund des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und der EU-Luftsicherheitsvorgaben ist die Fraport AG zur Sicherung des Flughafengeländes verpflichtet. Die Ausweisordnung dient der Beschreibung des am Flughafen Frankfurt/Main gültigen Ausweissystems und den damit verbundenen Zugangs- und Zufahrtsregelungen.