Corona-Schutzimpfung

Angebot für Corona-Schutzimpfung am Standort Flughafen Frankfurt  

Die Notfallambulanz ("Flughafenklinik") der Fraport AG bietet im Rahmen der hausärztlichen Versorgung am Standort weiterhin Termine für eine Corona-Schutzimpfung an.  Das Angebot gilt ausschließlich für Beschäftigte am Standort Flughafen.

  

Der aktuelle Weg zur Corona-Schutzimpfung (ausschließlich nur für Konzern-Beschäftigte):

  1. Registrierung und Anmeldung  über das Online-Terminbuchungstool
  2. Die  Terminbuchung zur Erst- und Zweitimpfung  ist nach Erhalt der Bestätigungsmail erfolgreich abgeschlossen
  3. Termine für Auffrischimpfungen  können ebenfalls über das Online-Buchungstool gebucht werden.

Von telefonischen Nachfragen beim Medical Center wird abgeraten. Alle wichtigen Fragen und Antworten sind unter  "Wichtige Fragen zu Beginn"  zusammengefasst.  

*Corona-Impfverordnung - Schutzimpfung mit höchster Priorität:

Die Impfgrundlage in Hessen
Diese beruht auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert Koch-Institut (RKI).

Die Notfallambulanz („Flughafenklinik“) und die Arbeitsmedizin der Fraport bieten Termine für eine Corona Schutzimpfung an.

Derzeit steht das Impfangebot allen aktiven Beschäftigten der Fraport AG zur Verfügung. Ehemalige Beschäftigte wenden sich für eine Impfung bitte an ihren zuständigen Hausarzt bzw. das nächstgelegene Impfstelle.  

  

Rechnen Sie bitte mit etwa 60 Minuten und planen Sie zusätzlich Ihre Wegezeit mit ein. Bitte seien Sie 15 Minuten vorher vor Ort.

Impfungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die angegebenen Terminslots bei der Buchung.

Vor der Impfung ist kein Schnelltest und kein Antikörpertest erforderlich. Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.

Die Impfung kann während der Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfinden. Wird der Impftermin während der Arbeitszeit angestrebt, so muss die direkte Führungskraft zustimmen. Betriebliche Belange haben Vorrang.

Die Terminierung muss nicht zwingend ans Dienstende gelegt werden. Nach Einhaltung der empfohlenen Nachbeobachtung von 15 bis 30 Minuten kann wieder an der Arbeit teilgenommen werden.  

Medical Center (Gebäude 226, unmittelbar am Anfang des Terminal 1, Bereich A): Die Anreise empfiehlt sich zu Fuß oder mit dem Personalbus. Die Parkmöglichkeiten vor Ort sind sehr eingeschränkt. Besteht dennoch keine andere Möglichkeit, wird um folgende Beachtung gebeten:  Parktickets werden nicht erstattet.

Gate B60: Der Zugang zum Gate B60 ist ausschließlich über das Vorfeld möglich.  
Wichtig: Es stehen keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Personen, die einen Impftermin gebucht haben, werden gebeten, sich die Hin- und Rückfahrt über ihre jeweilige Dienststelle zu organisieren.

Alle Infektionsschutzmaßnahmen werden in den Impfstellen eingehalten. Es gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske oder OP-Maske).

Grundsätzlich gilt:  Vor Zutritt muss ein kurzer Fragebogen zu möglichen Symptomen ausgefüllt, und die Hände müssen desinfiziert werden. Der Zutritt ist nur mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz  gestattet (FFP2-Maske oder OP-Maske).  

Bei medizinisch relevanten oder unklaren Nebenwirkungen wird um Kontaktaufnahme mit einem Arzt gebeten. Es besteht keine Pflicht wieder zum Medical Center bzw. an den Flughafen zu kommen, sofern eine Versorgung heimatnah durch den Hausarzt verfolgen kann.

Bei Dienstunfähigkeit muss die jeweilige Dienststelle, wie im Kranheitsfall, informiert werden. Über den Hausarzt werden wie üblich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt.

Das Impfangebot kann während der Arbeitszeit, aber auch außerhalb der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden. Es gelten die Regelungen der BV 78 analog der Teilnahme an Grippeschutzimpfungen.

Impfungen während der Arbeitszeit sind vorab mit der Dienststelle abzustimmen. Betriebliche Belange haben Vorrang. Eine Teilnahme an der Impfung in der Freizeit ist analog der Regelungen für Grippeimpfung keine Arbeitszeit.

Beginnt die Impfung während der Arbeitszeit und endet sie außerhalb der Arbeitszeit, so werden lediglich die Zeiten bis zur Erfüllung der täglichen Sollarbeitszeit angerechnet

Impfungen während Ihrer Kurzarbeit gelten als Freizeit.  

Nein, die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Der Arbeitgeber wird darüber nicht informiert. Das gilt sowohl bei der Durchführung einer Impfung als auch bei einer gegenteiligen Entscheidung.

Die Impfung ist auch keine  dienstlich angeordnete Schutzimpfung. Es handelt sich um eine empfohlene Schutzimpfung. Jeder Beschäftigte muss die grundsätzliche Entscheidung zur Impfung für sich selbst treffen. Das Unternehmen unterstützt die Möglichkeit zur Impfung und bietet den Beschäftigten unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen ein Impfangebot ohne jegliche Ansprüche an.

Auch die Dienststellen sollen das Angebot als Unterstützung verstehen, um damit jede Dienststelle die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Schutzimpfung im Betrieb zu ermöglichen.  Ziel ist es, bei bestehender Bereitschaft eine höchstmögliche Impfrate bei den Beschäftigten zu erreichen.

Hinsichtlich der Arbeitszeit gelten analog die Regelungen der Grippeschutzimpfung gemäß BV 78. Die Buchung eines Impftermins ist vom Beschäftigten mit der Dienststelle abzustimmen. Dienstliche Belange haben dabei Vorrang. Für die Buchung, Stornierung und ggf. notwendige Umbuchung von Terminen ist der Beschäftigte selbst verantwortlich.

Die Impfung ist unabhängig vom Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. 

Die Räumlichkeiten des  Medical Centers  (Gebäude 226,  Gebäude 226, unmittelbar am Anfang des Terminal 1, Bereich A)  stehen derzeit für die Corona-Schutzimpfung bereit. Es wird empfohlen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Gebüren von Parktickets werden nicht übernommen.  

Je nach Impfstoff müssen zwei Impfungen verabreicht werden.  Es stehen Termine für die Erst- und Zweitimpfungen zur Verfügung.  Informationen zur Zweitimpfung erfolgen erst nach erfolgter Erstimpfung.  Das Medical Center (Zusammenarbeit von Notfallambulanz (VA5) und Arbeitsmedizin (VA3)) bietet im Rahmen des regulären Angebots auch Auffrischimpfungen an.

Fragen zu den Impfstoffen

In Deutschland sind aktuell vier Impfstoffe zugelassen: BioNTech / Pfizer, Moderna, AstraZeneca sowie Johnson & Johnson.  Es besteht keine freie Impfstoff-Wahl. Die Impfstoffe werden vom Land Hessen zur Verfügung gestellt. Auf die Art und Menge des Impfstoffes hat Fraport keinen Einfluss.

Informationen zum Termin, Ort  sowie zum zugeteilten Impfstoff, erhalten Impfinteressierte über die Bestätigungsmail, die nach der Online-Terminbuchung automatisch versendet wird.

  

Hinweis zum Impfstoff von AstraZeneca:
Die STIKO und der Hersteller selbst empfehlen Personen über 60 Jahre die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca. In der älteren Altersgruppe wird der Impfstoff im Allgemeinen besser vertragen und führt zu weniger häufigen und weniger schweren Impfreaktionen.

Es ist jedoch auch korrekt, dass eine Impfung mit AstraZeneca unterhalb der Altersgrenze von 60 Jahren nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich bleibt. Aktuell setzen wir bei Fraport den AstraZeneca Impfstoff aufgrund von offenen Haftungsfragen jedoch nur bei Personen über 60 Jahren ein.

Bevor ein Impfstoff eine Zulassung erhält, müssen Tests zeigen, dass dieser wirksam und sicher ist. Hierfür führen Wissenschaftler klinische Prüfungen mit mehreren 10.000 Studienteilnehmern durch, dies gilt auch für die Covid-19 Impfstoffkandidaten.

Der Nutzen eines Impfstoffs muss die Risiken deutlich überwiegen. Nach der Zulassung werden die Testpersonen weiter überwacht, um zu gewährleisten, dass ein Impfstoff auch nach längerer Zeit sicher und wirksam ist.

mRNA-Impfstoffe: Die Impfstoffe von Biontech / Pfizer und Moderna sind mRNA-Impfstoffe (mRNA=Messenger-Ribonukleinsäure). Nach der Impfung werden Abwehrstoffe (Antikörper und T-Zellen) gegen das Virusprotein (Spike-Protein) gebildet. Kommt eine geimpfte Person in Kontakt mit dem Coronavirus, reagiert das Immunsystem schnell und effektiv. Die mRNA aus dem Impfstoff wird schnell abgebaut.

Vektor-Impfstoffe: Bei den Impfstoffen von Astrazeneca und Johnson & Johnson ist der Bauplan des Spike-Proteins des Covid-19-Erregers in ein für den Menschen harmloses Erkältungsvirus (Vektor=Träger) verpackt. Die Körperzellen nehmen die Virushüllen auf und stellen für kurze Zeit das Spike-Protein her, auch hier entstehen keine Viren. Das Immunsystem wird so darauf vorbereitet, bei einem Kontakt mit dem Coronavirus, dieses schnell zu erkennen und anzugreifen.

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass mRNA-Impfstoffe  das Erbmaterial (DNA) verändern können. Die DNA befindet sich im Zellkern, wohin die mRNA nicht gelangt. Ein Einbau der mRNA in das Erbmaterial ist zudem nicht möglich, da sie sich biochemisch von DNA unterscheidet. Außerdem wird die mRNA kurz nach der Impfung wieder abgebaut.

Laut Experten besteht ebenso wenig eine Gefahr, dass  Vektor-Impfstoffe in das menschliche Erbmaterial aufgenommen und dort zu genetischen Veränderungen führen könnten.

Nach derzeitigem Wissen setzt die volle Schutzwirkung der Impfung sieben bis 14 Tage nach der zweiten Spritze ein. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson soll der Impfschutz zwei Wochen nach der Impfung eintreten. Wie lange der Impfschutz anhält, ist noch unklar.

Laut aktuellem Wissensstand wirken sich die bisher kursierenden Virusmutationen nicht auf die Wirksamkeit der COVID-19 Impfstoffe aus

Eine Impfung schützt vor schweren Covid-19-Erkrankungen. Dennoch ist es trotz Impfung möglich, dass Geimpfte das Virus erneut aufnehmen und an andere weitergeben. Ob das Immunsystem die Viren nach einer Impfung vollständig beseitigt, sodass geimpfte Personen nicht mehr ansteckend sind, ist noch nicht abschließend geklärt.

Allerdings gilt als sicher, dass geimpfte Personen, die sich erneut infizieren, weniger Viren ausscheiden. Es ist daher auch nach der Impfung wichtig, weiter die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen.

Nach einer Impfung kann es zu allergischen Reaktionen wie lokale Überempfindlichkeitsreaktionen oder schweren Sofortreaktionen (Anaphylaxien) kommen. Anaphylaktische Reaktionen sind aber sehr selten. Seit Impfstoff-Einführung sind in Einzelfällen anaphylaktische Reaktionen aufgetreten. Die zugelassenen Impfstoffe enthalten keine Konservierungsstoffe, Wirkungsverstärker oder Hühnereiweiß.

Nach derzeitigem Wissen besteht für Personen mit vorbekannten allergischen Erkrankungen kein erhöhtes Risiko für schwere Nebenwirkungen. Tritt nach der ersten Impfung eine allergische Reaktion auf oder besteht eine bekannte Allergie auf Inhaltsstoffe eines Covid-19-Impfstoffes, sollte nicht weiter geimpft werden. Allergien sollten dem Arzt vor der Imfpung mitgeteilt werden.

Auch Frauen mit Kinderwunsch können sich impfen lassen. Es gibt keine Hinweise dafür, dass sich eine Impfung auf die Fruchtbarkeit auswirkt.

Die STIKO empfiehlt derzeit jedoch keine generelle Impfung in der Schwangerschaft, sondern nur nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ausführlicher Aufklärung. In unseren betrieblichen Impfstellen impfen wir derzeit keine Schwangeren oder stillenden Mütter. Bitte wenden Sie sich für eine Nutzen-Risiko-Abwägung in Ihrem individuellen Fall an Ihren behandelnden Arzt.

Eine unbemerkte Infektion stellt keine Gefahr bei einer Impfung dar. Aus Sicht der STIKO sollten sich aber derzeit Personen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren,  frühestens sechs Monate nach ihrer Genesung impfen lassen. Dabei reicht eine Impfdosis. Dasselbe gilt für Menschen, die sich zwischen erster und zweiter Impfung infiziert haben.

Nebenwirkungen können nach jeder Impfung auftreten. Sie zeigen an, dass das Immunsystem auf den Impfstoff reagiert und einen Schutz aufbaut. Reaktionen nach der Corona-Impfung sind in der Regel mild bis mäßig und treten eher nach zweiter Impfung auf. Die häufigsten Beschwerden waren Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gelenkschmerzen sowie Schüttelfrost. Schwere Nebenwirkungen waren bei geimpften Personen gleich häufig wie bei Ungeimpften. Das Paul-Ehrlich-Institut überwacht die Anwendung der Impfstoffe weiterhin, um die Sicherheit auch nach längerer Zeit zu gewährleisten.

Speziell zum Astrazeneca-Impfstoff

Im März 2021 wurde die Sicherheit des Astrazeneca-Impfstoffs überprüft, weil in sehr seltenen Fällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung Blutgerinnsel (Thrombosen) in den Hirnvenen auftraten. Nach der Überprüfung darf der Impfstoff weiter verwendet werden. Wenn innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit Astrazeneca jedoch Atemnot, Brustschmerzen, Schwellung in Arm oder Bein, schwere oder sich verschlimmernde Kopfschmerzen oder Blutergüsse auftreten, sollte sofort eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.

Seit dem 1. Juli empfiehlt die STIKO nach einer Erstimpfung mit AstraZeneca die Kreuzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Der Abstand zwischen erster und zweiter Dosis soll mindestens vier Wochen betragen. Beschäftigte mit einer AstraZeneca-Erstimpfung können für die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff einen Termin in der Fraport-Impfstelle buchen. Dies gilt auch für Beschäftigte, die ihre Erstimpfung mit AstraZeneca extern in einem Impfzentrum oder beim Hausarzt erhalten haben.

Sobald neue Termine verfügbar sind, können Sie hierzu einen Impftermin über das Online-Terminbuchungstool vereinbaren. Bitte beachten Sie: Derzeit sind nur komplette Impfserien buchbar, das heißt auch für Einzeltermine müssen jeweils zwei Impftermine vereinbart werden. Bitte nehmen Sie den ersten Impftermin wahr und stornieren Sie vor Ort den zweiten Termin der Impfserie. Denken Sie bitte auch daran, den ursprünglichen AstraZeneca-Impftermin abzusagen. Für die Impfung sind alle Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Denken Sie zudem an Ihren Impfpass zum Nachweis der Erstimpfung mit AstraZeneca sowie Ihren Personalausweis und Flughafenausweis.

Fragen zum Impfpass

Sowohl der internationale Impfausweis (gelber Impfpass) als auch das digitale Impfzertifikat gelten als Nachweis für die Impfung. Wenn Sie nicht im Besitz eines Impfpasses sind, erhalten Sie eine Ersatz-Dokumentation in Papierform. Wichtig dabei: Als geimpft gelten nur Menschen, bei denen die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Seit dem 10. Juni hat die Bundesregierung mit dem Rollout des digitalen Impfpasses begonnen. Damit haben Geimpfte eine zusätzliche und freiwillige Möglichkeit, um Corona-Impfungen auf ihren Smartphones zu dokumentieren. Bei der Impfung kann der digitale Impfpass in Form eines QR-Codes ergänzend zum analogen Impfnachweis ausgestellt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, lässt sich der QR-Code auch in einer Apotheke nachträglich generieren. Für den Nachweis des digitalen Impfnachweises wird entweder die CovPass App oder die Corona-Warn-App genutzt. Wer kein Smartphone hat, erhält den QR-Code als Ausdruck oder Plastikkarte.

Bisher sind die technischen Systeme nicht verfügbar, um im Rahmen der Fraport-Impftermine direkt einen QR-Code auszustellen. Das Ausstellen eines digitalen Impfausweis ist jedoch kostenfrei in vielen Apotheken möglich – zum Beispiel auch in den Flughafen-Apotheken im Shopping Boulevard im T1 und im The Squaire. Hierzu ist die Vorlage des Impfpasses und des Personalausweises nötig. Auch ohne digitalen Impfpass können sich Geimpfte weiterhin mit dem gelben Papier-Impfpass ausweisen.

Sonstige Fragen und Informationen

Das Angebot gilt für alle aktiven Konzern-Beschäftigten. Ehemalige Beschäftigte nutzen bitte das Impfangebot ihres Landes oder ihres Hausarztes.  

Bereits bestehende Termine sollen unbedingt wahrgenommen werden.  

Eine Terminbuchung ist ausschließlich über das Online-Termininierungstool möglich. Bei technischen Problemen mit der Anmeldung ist das Medical Center über medizin@fraport.de  erreichbar.

Nach der Terminbuchung erhalten Impfinteressenten eine automatisierte Bestätigungsmail (Bitte auch den SPAM-Ordner überprüfen). 

Sollte die Bestätigungsmail weiterhin fehlen, dann ist das Medical Center über E-Mail medizin@fraport.de zu erreichen.

Über die Bestätigungsmail, die nach der Online-Terminbuchung automatisch versendet wird, können Stornierungen oder auch Terminverschiebungen getätigt werden. Bei der Terminverschiebung wird eine erneute Bestätigungsmail mit dem neuen Termin versendet.

Eine Corona-Schutzimpfung ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich.  Hierfür wird um eine Terminauswahl gebeten.

  • Der Termin kann in der Freizeit oder während der Arbeitszeit stattfinden. Besteht die Absicht, die Impfung während der Arbeitszeit durchführen zu lassen, wird um Rücksprache mit der direkten Führungskraft gebeten.
  • Die Online-Anmeldung kann von jedem internetfähigen Endgerät erfolgen.  
  • Pünktlichkeit: Die jeweilge Anfahrts- und Wegezeit sollten bei der Terminauswahl mit eingerechnet werden.  Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine  frühzeitige  Anmeldung am Empfang gebeten, ca. 15 Minuten vor dem Termin.
  • In den Impfzentren (Medical Center und Betriebssporthalle) gilt eine medizinische Maskenpflicht  (FFP2- oder OP-Maske).
  • Wir bitten um Verständnis: Auf Grund von medizinsichen Notfällen können Impftermine kurzfristig verschoben werden.

Es werden Identität und Impfberechtigung überprüft -  Folgende Dokumente sind ausgefüllt und unterschieben zum Impftermin mitzubringen:

  • Ausdruck der Bestätigungsmail mit dem  Impftermin
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen  zur Schutzimpfung gegen COVID-19  mit mRNA-Impfstoff  /  Vektor-Impfstoff (erhältlich in der Bestätigungsmail)
  • Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19  mit mRNA-Impfstoff  / Vektor-Impfstoff (erhältlich in der Bestätigungsmail)
  • Datenschutzerklärung  (erhältlich in der Bestätigungsmail)

Kein Drucker, um die Dokumente ausdrucken zu können?  Die direkte Führungskraft steht hierbei zur Verfügung.  

Auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) gibt es unter anderem den Aufklärungsbogen mit Übersetzung und in leichter Sprache:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien_fremdsprachig_inhalt.html

  

Weitere wichtige Dokumente sind mitzubringen:

  • Gültiger Personalausweis  bzw.  Lichtbildausweis sowie Flughafenausweis
  • Impfpass  (sofern vorhanden). Die Impfung kann auch ohne Impfpass durchgeführt werden. Hierfür erfolgt eine Ersatz-Dokumentation.
  • Krankenversichertenkarte (sofern vorhanden)

Weitere Informationen erhalten Impfinteressenten nach der Terminbuchung über die Bestätigungsmail (Bitte auch den  SPAM-Ordner überprüfen).

Impfinteressenten erhalten über die Bestätigungsmail  Informationsmaterialen zum Durchlesen.  Auf Wunsch  klärt ein Arzt über mögliche Risiken auf.  Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Einwilligungsbogen sind unterschrieben abzugeben.

  

Für Englisch oder andere Sprachen:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) bietet die Aufklärung auch auf weiteren Sprachen an.
For English or other languages:
The Robert Koch Institute (RKI) offers information on COVID-19 vaccines in English and other languages.  

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien_fremdsprachig_inhalt.html

Die Impfung wird von geschultem medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Gleichzeitig ist immer auch ein Arzt anwesend. Die Impf-Teams setzen sich aus Beschäftigten der Arbeitsmedizin und der Notfallambulanz zusammen.

Die Dokumentation erfolgt im  Impfpass (sofern vorhanden), oder im Rahmen der Ersatz-Dokumentation.

Informationen zum weiteren Personal:

Die begleitenden Funktionen (wie z.B. Zugangskontrolle, Pre Check, Wegweisung, Check In, Impfassistenzen, Check Out etc.) werden aus eigenen Reihen des Konzerns gestellt.

Alle Helfer bekommen ein Impfangebot und werden unter Beachtung der Corona-Impfverordnung priorisiert. Ein Teil der Helfer sind bereits geimpft, insbesondere diejenigen, die bei der Impfung im direkten Kontakt mit anderen Personen treten. Zum Schutz der Helfer gelten grundsätzlich die gleichen Corona-Schutzbestimmungen wie für alle anderen Beschäftigten.

Nach der Impfung erfolgt eine  Nachbeobachtung von ca.  15 bis  30 Minuten.  Dies dient dazu, mögliche Reaktionen auf den Impfstoff direkt zu erkennen und zu behandeln.

Eine zweite Impfung ist Impfstoffabhängig. Im Rahmen der Online-Terminbuchung können Termine für die Erst- und Zweitimpfung getätigt werden.

Begriffserklärung:

Robert-Koch-Institut (RKI):  Zentrale Forschungseinrichtung   der Bundesregierung zur Krankheitsüberwachung und -prävention.

Paul-Ehrlich-Institut (PEI):  Deutsches Bundesinstitut für   Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.

Ständige Impfkommission (STIKO):  Unabhängige   Expertengruppe, entwickelt auf wissenschaftlicher Grundlage   Impfempfehlungen.